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Kein neuer Covid-19-Fall – „Notbremse“ gilt weiter

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Neumünster - 117 Personen, die aktuell als erkrankt gelten und sich in häuslicher Isolation befinden - Foto: foerde.news

In den letzten 24 Stunden gab es in der Stadt Neumünster keinen neuen Fall einer Covid-19-Infektion. Dies war zuletzt vor mehr als zwei Monaten am 7. März 2021 der Fall.

Die 7-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zu Sonntag, 9. Mai 2021, von 101,2 auf 95,0 pro 100.000 Einwohner gesunken. Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass die in der kommenden Nacht veröffentlichte Zahl des Robert-Koch-Instituts (RKI) durch Nachmeldungen am Abend und in der Nacht höher sein kann.

Dennoch muss in der Stadt Neumünster die „Notbremse“ gemäß Bevölkerungsschutzgesetz seit Montag, 10. Mai 2021, umgesetzt werden. Wenn drei Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner überschritten wird, treten die Maßnahmen am übernächsten Tag in Kraft. Die Maßnahmen können erst wieder gelockert werden, wenn die Stadt Neumünster an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner unterschreitet.

In der Stadt Neumünster wurden bis Montag, 10. Mai 2021, um 12:00 Uhr insgesamt 1729 Fälle einer Covid-19-Erkrankung mit Labornachweis bestätigt. Derzeit gelten 1587 Personen im Stadtgebiet als genesen. 117 Personen in Neumünster gelten aktuell als infiziert. Im Stadtgebiet Neumünster sind derzeit 440 Personen unter Quarantäne gestellt. Sechs Patienten aus Neumünster befinden sich im Krankenhaus. 25 Menschen sind leider verstorben.

Für Kindertagesstätten gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Für die Kitas hat der Fachdienst Frühkindliche Bildung ein Eltern-Telefon unter der Rufnummer 942 2065 eingerichtet. In den Schulen gilt in den Klassenstufen 1 – 6 und 7 – E Wechselunterricht. Für Abschlussklassen und Q 1 gelten Präsenzangebote unter Hygienebedingungen.

Gemäß der „Notbremse“ sind Kontakte nur noch mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts möglich und es gilt unter anderem eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Die Außengastronomie ist zu schließen. Der Außer-Haus-Verkauf in der Gastronomie bleibt möglich. Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind im öffentlichen Raum untersagt.

Der Lebensmittelhandel einschließlich Getränkemärkten, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäften, Tierbedarfsmärkten, Futtermittelmärkten, Gartenmärkten und der Großhandel dürfen mit Hygienekonzept und Beschränkungen der Anzahl an Kundinnen und Kunden öffnen. Verkaufsstellen des Einzelhandels und Wochenmärkte dürfen nur von einer Person pro Haushalt betreten werden. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt und erforderliche Assistenzen sind erlaubt.

Weitere Ladengeschäfte, zum Beispiel Bekleidungsgeschäfte, Elektro- oder Baumärkte, haben unter folgenden Maßgaben geöffnet: Betreten des Geschäfts nur mit Terminvereinbarung (Click and Meet) und Nachweis eines negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden), Kontaktnachverfolgung, Hygienekonzept sowie Begrenzung der Maximalzahl an Kundinnen und Kunden.

In der Innenstadt gilt zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Indoorspielplätze, Badeanstalten, Solarien, Fitnessstudios, Diskotheken sind zu schließen. Ebenso sind beispielsweise gewerbliche Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art und touristischer Busverkehr nicht erlaubt.

Die Öffnung von Einrichtungen wie Theatern, Kinos, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie entsprechende Veranstaltungen ist untersagt.

Die Außenbereiche des Tierparks bleiben geöffnet. Besucherinnen und Besucher über sechs Jahren müssen einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen.

Sport darf nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Für Berufssportler und Sportler des Bundes- und Landeskaders gelten Ausnahmen.

Kider unter 14 Jahren dürfen zusammen mit Anleitungspersonen in Gruppen von maximal fünf Kindern Sport ausüben. Die Anleitungspersonen haben auf Verlangen der Stadt einen negativen Schnelltest nachzuweisen.

Zudem müssen die Modellprojekte Sport und Kultur unterbrochen werden, bis die Notbremse aufgehoben wird.

„Das Einhalten von Abständen zu anderen Menschen ist von zentraler Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“, bekräftigt die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth.

Der Fachdienst Gesundheit hat zudem eine Corona-Hotline unter der Rufnummer 942 3003 eingerichtet. Hier werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Covid-19 beantwortet.

Die Stadt Neumünster weist zudem noch einmal besonders darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich zu melden. Auf der Homepage der Stadt ist die Rückmeldung ganz einfach online möglich unter www.neumuenster.de/reiserueckkehr. Wer sich nicht umgehend meldet, muss mit einem Bußgeld – ebenso wie bei Verstößen gegen die Quarantäne – rechnen.

Hier die Zahlen im Überblick:

1729 bestätigte Fälle mit Labornachweis auf Covid-19

1587 Patienten mit Labornachweis auf Covid-19 genesen

6 Personen mit dem Wohnort Neumünster und einem bestätigten Laborbefund auf Covid-19 im Krankenhaus

25 Personen mit dem Wohnort Neumünster und einem bestätigten Laborbefund auf Covid-19 verstorben

440 Personen in Quarantäne

117 Personen, die aktuell als erkrankt gelten und sich in häuslicher Isolation befinden

Die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Neumünster ist im Vergleich zum gestrigen Sonntag, 9. Mai 2021, von 101,2 auf 95,0 gesunken.

 

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