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Ceetin K: 22-jährige Angeklagte wegen Beihilfe zum Totschlag zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

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In ihrem letzten Wort zeigte die Angeklagte Reue und bezeichnete die Ermordung von Ceetin als schreckliche Tat - Symbolfoto: Thomsen

Die Kammer hat im Jahr 2017 zwei Angeklagte, A. und H., wegen Mordes (inklusive dem Merkmal der Heimtücke) verurteilt. Die beiden Männer hatten Ceetin K. unter einem Vorwand abgeholt, ihn in die Dünen nahe Wittdün/Amrum gelockt und schließlich mit einem Messer getötet. Die Kammer befand, dass die beiden Angeklagten den Geschädigten in einer Situation angegriffen hatten, in der er sich keines Angriffs bewusst war. A. wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, während H. wegen seines Alters und seiner Persönlichkeitsentwicklung eine Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten erhielt.Das Höchstmaß der durch das Jugendstrafrecht vorgesehenen Strafe betrug zehn Jahre.

Nach weiteren Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft gegen die 22-Jährige Angeklagte aus der Region Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag erhoben, obwohl A. und H. bereits wegen Mordes verurteilt wurden. Dies liegt daran, dass jemand, der bei einem Mord Hilfe leistet, nur juristisch für die Tat verantwortlich gemacht werden kann, wenn er bereits ein konkretes Verständnis von der Art, wie die Tat begangen wird, hat, insbesondere in diesem Fall von der heimtückischen Vorgehensweise.

Am 27. April 2017 wurde Ceetin K. ermordet. Der damalige Lebensgefährte der Angeklagten, A., hatte zuvor auf ihrem Mobiltelefon Bilder von ihr und Ceetin K. in einer vertrauten Situation gesehen. Die Angeklagte bestritt eine Affäre mit Ceetin zu haben, aber A. glaubte ihr nicht. In mehreren Telefonaten an jenem Tag behauptete die Angeklagte, dass sie von Ceetin vergewaltigt wurde. Die Kammer ist jedoch überzeugt, dass die Vergewaltigung erfunden war. A. war aufgebracht und traf sich mit der Angeklagten auf einem Spielplatz, um die Wahrheit zu erfahren.

Er fragte sie, ob er Ceetin töten solle und sie bejahte die Frage. A. und sein Bruder H. bewaffneten sich anschließend und führten die Tat durch. Die Kammer geht davon aus, dass die Angeklagte wusste, dass A. Ceetin töten könnte und die Tötung billigte. Sie wurde deshalb wegen Beihilfe zum Totschlag verurteilt. Eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord kam nicht in Frage, da die Angeklagte die genauen Umstände der geplanten Tötung nicht kannte und die unmittelbaren Täter nicht bestärkte.

Urteil:

Das Jugendgerichtshilfegesetz sah eine Dauer der Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Jugendstrafe von 3 ½ Jahren, während der Verteidiger auf einen Freispruch oder hilfsweise auf eine Bewährungsstrafe plädierte. Die Nebenklagevertreterin schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an.

In ihrem letzten Wort zeigte die Angeklagte Reue und bezeichnete die Ermordung von Ceetin als schreckliche Tat. Sie entschuldigte sich bei seiner Familie und gab ihr Beileid aus. Die Kammer verhandelte an acht Tagen und traf ihre Feststellungen auf der Grundlage der Aussagen von A. und H. sowie von Polizeibeamten.

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