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Urteil Rechtskräftig im Mordfall Mirielle B.

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Der Fall ist endgültig abgeschlossen - Foto:Foerde.news

Die Staatsanwaltschaft Flensburg warf, ab Anfang September 2018, dem gebürtig aus Afghanistan stammenden Angeklagten vor, am 12. März 2018 die 17-jährige Mireille B.  getötet zu haben.

Der Angeklagte habe aus Eifersucht gehandelt, weil das Opfer in den Wochen zuvor eine Beziehung eingegangen sei. Die Hinwendung zu ihrem neuen Partner und die damit einhergehende, von ihm unabhängige Lebensgestaltung habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen. Er stach auf Mirielle ein, dabei traf er sie an der vorderen Rumpfseite und im Bereich des rechten Oberschenkels mit insgesamt 14 Messerstichen, an deren Folgen sie durch Verbluten verstorben ist.

Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Flensburg Anklage auf Mord mit der Begründung aus niedrigen Beweggründen. Am 04. September 2018 war der erst Verhandlungstag.

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Der Vorsitzende Richter verurteilte den Angeklagten am Anfang Februar dieses Jahres zu einer Lebenslanger Freiheitsstrafe. Dies akzeptierte der Angeklagte nicht und legte Revision vor dem Bundesgerichtshof ein.  

Am Dienstag teilte der Gerichtssprecher Stephan Wolf mit: "Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 27.08.2019 verworfen."  Somit ist das Urteil vom Februar rechtskräftig. Der Fall ist damit endlich abgeschlossen.

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Der Vorsitzende Richter verurteilte den Angeklagten am Anfang Februar dieses Jahres zu einer Lebenslanger Freiheitsstrafe. Dies akzeptierte der Angeklagte nicht und legte Revision vor dem Bundesgerichtshof ein.  

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