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Urteil gefällt: Angeklagter wegen Brandstiftung zu vier Jahren Haft verurteilt

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Der Angeklagte zeigte während der Verhandlung kaum Reue - Archivfoto: Thomsen

Das Landgericht Flensburg hat in einem aufsehenerregenden Fall von Brandstiftung und versuchter Brandstiftung ein Urteil gefällt. Der Angeklagte B. wurde wegen Brandstiftung in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der verursachte Schaden beläuft sich auf etwa 66.000 Euro.

Der Staatsanwalt bezeichnete die Schuld des Angeklagten als erwiesen und betonte, dass der Angeklagte wiederholt mit Ausreden aufgefallen sei. Obwohl die Meinungen zur verminderten Schuldfähigkeit geteilt waren, plädierte der Staatsanwalt aufgrund des hauptsächlichen Geständnisses des Angeklagten auf eine milde Strafe. Die geforderten Strafen lauteten wie folgt: Im Fall der vorsätzlichen Brandstiftungen in der Parkgarage wurde eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren beantragt. Für die vorsätzliche Brandstiftung in den Kellerverschlägen im Haus am Hafermarkt wurde eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren gefordert. Der Versuch der Brandstiftung, in der Angelburger Straße im Parkhaus, mittels Bunsenbrenner führte zu einer geforderten Strafe von 1 Jahr und 8 Monaten. Für die Sachbeschädigung am Müllcontainer in der Johannisstr wurde eine Geldstrafe  von 90 Tagessätzen gefordert,  wobei für Tagessatz bei einem Euro liegt. Insgesamt wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren ohne Bewährung beantragt.

Der Verteidiger des Angeklagten betonte, dass sein Mandant geständig war und dass die begangenen Straftaten unter Alkoholeinfluss stattfanden. Er erklärte, dass das Zündeln für den Angeklagten eine Art Ventil darstellte, um mit Stress umzugehen. Die Meinungen zur verminderten Schuldfähigkeit waren gespalten, und der Verteidiger wies auf den hohen Therapiebedarf seines Mandanten hin. Er verwies dabei auf Paragraph 64 des Strafgesetzbuchs, der die Möglichkeit einer intensiven Behandlung betont.

Mit dem gefällten Urteil endet der Prozess gegen den Angeklagten B. Das Gericht sprach ihn der Brandstiftung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Angeklagte zeigte keine Reaktion auf das Urteil, und seine Anwesenheit im Gerichtssaal endete mit dem Einmarsch der Justizbeamten, die ihn in Haft nehmen.

Sowohl der Angeklagte wie auch der Staatsanwalt kann gegen das Urteil innerhalb von einer Woche Revision einlegen.

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