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Umsetzung der Wohngeldreform 2023

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Die entsprechenden Bescheide werden bis spätestens 15. Januar 2023 zugehen. - Symbolfoto: Thomsen

Die Wohngeldstelle der Stadt Flensburg hat die Änderungen im Zuge des Wohngeld-Plus-Gesetzes für die im Leistungsbezug stehenden Wohngeldempfänger bereits umgesetzt.  Die Wohngeldzahlung für den Januar wird daher bereits mit den erhöhten Beträgen erfolgen.

Die entsprechenden Bescheide werden bis spätestens 15. Januar 2023 zugehen.

Die Zahlung des 2. Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger wird im Laufe des Januars umgesetzt und voraussichtlich zum 01. Februar 2023 ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros am 30. Dezember 2022

Das Bürgerbüro schließt am 30. Dezember 2022 aus organisatorischen Gründen bereits um 11:00 Uhr.
Der Service des Bürgerbüros steht am 02. Januar 2023 wieder wie gewohnt zur Verfügung.

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