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Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert

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Deutschland/Schleswig-Holstein - Der Teil-Lockdown wurde verlängert bis zum 20. Dezember

Bund und Länder haben am späten Abend neue Regeln für den Dezember beschlossen. Die Ministerpräsidenten/Innen haben sich seit 14 Uhr mit der Bundeskanzlerin in einer Videoschalte über die neuen Regeln beratschlagt. Wie Merkel im Statement nach der Konferenz sagte "Brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung"  

Die Länder beschließen teilweise eigene Regeln, vor allem die mit niedrigen Inzidenzwerten unter 50, derzeit sind das Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Im letzteren Land, wird am Sonntag den 29.November 2020 mit einer neuen Landesverordnung gerechnet (Wir werden darüber berichten).

Wie Ministerpräsident Daniel Günther am späten Abend in einem ersten Statement mitteilt, wird es keine größeren Lockerungen geben.
Jedoch können ab Montag, dem 30. November, alle Körpernahen Dienstleistungen, wie Nagelstudios, Kosmetik Geschäfte, Massage-Studios und ähnliche Geschäfte ihre Kunden wieder empfangen und die Türen öffnen. Auch Zoos und Tierparks dürfen wieder besucht werden. Ein Hygienekonzept muss aber vorliegen. Weiteres zu den Lockerungen am Sonntag.

Die Gastronomie und Hotelbetriebe, bleibt aber wie in der Landesverordnung vom 2. November beschlossen, geschlossen. Die Corona-Hilfen Teil III , werden am Referenzmonat vom Dezember 2019 gemessen.

  • Öffentliche Treffen bleiben in S-H bei 10 Personen aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum beschränkt
  • Private Treffen gelten die gleichen Regeln, nur da dürfen Personen aus verschiedenen Haushalten kommen
  • Zu Weihnachten und Silvester gelten die gleichen Regeln, die derzeit Stand der Dinge sind.
  • Der Mund und Nasenschutz wird ausgeweitet. Tragen der Maske auch vor und auf dem Parkplatz des Supermarktes - S-H könnte am Sonntag anders entscheiden.
  • Geschäfte mit über 800m² dürfen nur noch auf 20m² ein Kunde einkaufen - Schleswig-Holstein bleibt bei 1 Person auf 10m²
  • Maßnahmen könnten verlängert werden, da wird mindestens bis Ende Januar 2021 angepeilt
  • Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden
  • Der Bund bittet die Arbeitgeber, sofern machbar, Home-Office zu ermöglichen
  • Silvester: Feuerwerk an belebten Plätzen und Straßen verboten. Privat im Garten oder vor der Haustür erlaubt
  • Gastronomie und Fitnessstudios bleiben bis mindestens 20. Dezember 2020 geschlossen, Lieferservice kann im Gastronomiebetrieb weiterhin ausgeführt werden.
  • Veranstaltungen wie Theater, Diskotheken usw. bleiben weiterhin geschlossen
  • Schule: Am 18. Dezember 2020 ist der letzte Schultag - Schüler ab 8. Klasse Hybridunterricht möglich
  • Weihnachtsferien: In Schleswig-Holstein sollen die Ferien um zwei Tage bis zum 8. Januar 2021 verlängert werden
  • Auf Skiurlaub soll bis 10 Januar verzichtet werden
  • Corona-App-Update: Kontakt-Tagebuch, Digitaler Kontaktbogen für Gastronomie
  • Kirche: Weihnachts- und Silvesterandachten und Gottesdienste sollen vermieden werden

In den anderen Bundesländer sind Treffen von 10 Personen aus 10 Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren vom 23.Dezember bis 1. Januar 2021 erlaubt.

Sofern der Inzidenzwert in den Regionen von über 200 steigt, soll es Verschärfungen geben, so der Ministerpräsident. Darauf haben sich alle Regierungschef geeinigt.

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