Stadt Flensburg stellt Weichen für die Zukunft des Wochenendhausgebiets Strandfrieden – Pachtverträge werden auf Erbbaurecht umgestellt
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – In einem Schritt zur langfristigen Sicherung des Wochenendhausgebiets Strandfrieden kündigt die Stadt Flensburg die Umstellung der bestehenden Pachtverhältnisse auf Erbbaurechtsverträge an. Die Maßnahme soll nicht nur Rechtssicherheit schaffen, sondern auch den Pachtenden neue Perspektiven eröffnen.
In weniger als zehn Jahren laufen die derzeitigen Pachtverträge im beliebten Wochenendhausgebiet Strandfrieden aus. Die Stadtverwaltung hat nun eine grundlegende Neuregelung vorgestellt: Künftig sollen anstelle der bisherigen Pachtverträge sogenannte Erbbaurechtsverträge treten. Diese ermöglichen es den Nutzerinnen und Nutzern, Gebäude auf städtischem Grund langfristig zu nutzen oder neu zu errichten – das Eigentum an den Grundstücken verbleibt jedoch bei der Stadt.
„Mit der Umstellung schaffen wir eine rechtlich stabile Grundlage und eröffnen den Pachtenden die Möglichkeit, über Jahrzehnte hinweg zu planen“, erklärt Clemens Teschendorf, Pressesprecher der Stadt Flensburg. Erbbaurechtsverträge bieten nicht nur eine verlängerte Nutzungsperspektive, sondern verbessern auch die Finanzierungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können die darauf errichteten Immobilien künftig vererbt oder verkauft werden – ein deutlicher Zugewinn an Flexibilität.
Informationsveranstaltung stößt auf reges Interesse
Bereits am 10. Juli 2025 informierte die Stadt im Rahmen einer gut besuchten Veranstaltung in der „Oase“ im Stadtteil Mürwik über die anstehenden Änderungen. „Die Versammlung war sehr konstruktiv – wir haben durchweg positives Feedback erhalten“, berichtet Gina Hohenschildt vom Bereich Immobilienverkehr. Ziel der Veranstaltung sei es gewesen, Transparenz zu schaffen und offene Fragen frühzeitig zu klären.
Die Stadt kündigt an, den Umstellungsprozess eng mit den derzeitigen Pachtenden abzustimmen. Übergangsregelungen und individuelle Vertragsbedingungen sollen unter Mitwirkung der Betroffenen erarbeitet werden. „Uns war es wichtig, frühzeitig für Klarheit zu sorgen und gemeinsam mit den Anwohnenden die nächsten Schritte zu planen“, betont Thomas Wiegboldt, Sachgebietsleiter für Immobilienverkehr.
Pachtende erhalten im Zuge der Umstellung ein Vorgriffsrecht auf das Erbbaurecht. Grundstücke, für die kein Interesse an einer Fortführung unter Erbbaurecht besteht, sollen zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich neu vergeben werden.
Mit der Maßnahme verfolgt die Stadt Flensburg das Ziel, das bestehende Wochenendhausgebiet als solches zu erhalten und zugleich für kommende Jahrzehnte zukunftsfähig aufzustellen. Die Umstellung soll nicht zuletzt auch die bislang oft komplizierten Eigentumsübergänge bei Pächterwechsel vereinfachen.
