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Prozessauftakt: Mord in der Heinrichstraße

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Der Angeklagte soll laut seinem Anwalt geständig sein - Foto: Foerde.news

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42 Jahre alten Angeklagten, einem afghanischen Staatsbürger, einen Mord aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor.

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www.förde.news

Was war geschehen:

Nachdem am 04. April 2019 der später getöteten Ehefrau des Angeklagten und den vier gemeinsamen Töchtern (zum Tatzeitpunkt 6, 10, 13 und 16 Jahre) im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Amtsgericht Flensburg die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung zugewiesen worden und dem Angeklagten ein umfassendes Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz auferlegt worden war, soll sich der Angeklagte in Kenntnis dieser Anordnung dennoch am Morgen des 11. April 2019 an die Wohnanschrift der Getöteten begeben haben. Als er im Hausflur auf die Geschädigte getroffen sei und diese ihn aufgefordert habe, das Haus zu verlassen, habe der Angeklagte sodann ein im Hausflur befindliches massives Fahrradbügelschloss genommen und mit diesem mindestens zehn Mal auf den Kopf der Geschädigten eingeschlagen. Die Geschädigte verstarb noch vor Eintreffen der Rettungskräfte.

Der tatverdächtige Ehemann wurde einst vor Ort widerstandslos festgenommen.

Der Angeklagte sei geständig:

Am 02. Oktober war Prozessauftakt und es wurde die Anklageschrift verlesen, worauf hin der Anwalt einräumte, dass sein Mandant geständig sei und am nächsten Verhandlungstag eine Erklärung vorlesen wolle. Derzeit sind weitere zehn Verhandlungstage angesetzt.

Das Kontaktverbot hat die Staatsanwaltschaft erst wenige Tage vor der Tat erlassen. Die afghanische Flüchtlingsfamilie war laut Staatsanwaltschaft 2015 nach Deutschland gekommen, seit 2016 lebte sie in Flensburg.

 

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Was war geschehen:

Nachdem am 04. April 2019 der später getöteten Ehefrau des Angeklagten und den vier gemeinsamen Töchtern (zum Tatzeitpunkt 6, 10, 13 und 16 Jahre) im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Amtsgericht Flensburg die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung zugewiesen worden und dem Angeklagten ein umfassendes Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz auferlegt worden war, soll sich der Angeklagte in Kenntnis dieser Anordnung dennoch am Morgen des 11. April 2019 an die Wohnanschrift der Getöteten begeben haben. Als er im Hausflur auf die Geschädigte getroffen sei und diese ihn aufgefordert habe, das Haus zu verlassen, habe der Angeklagte sodann ein im Hausflur befindliches massives Fahrradbügelschloss genommen und mit diesem mindestens zehn Mal auf den Kopf der Geschädigten eingeschlagen. Die Geschädigte verstarb noch vor Eintreffen der Rettungskräfte.

Der tatverdächtige Ehemann wurde einst vor Ort widerstandslos festgenommen.

Der Angeklagte sei geständig:

Am 02. Oktober war Prozessauftakt und es wurde die Anklageschrift verlesen, worauf hin der Anwalt einräumte, dass sein Mandant geständig sei und am nächsten Verhandlungstag eine Erklärung vorlesen wolle. Derzeit sind weitere zehn Verhandlungstage angesetzt.

Das Kontaktverbot hat die Staatsanwaltschaft erst wenige Tage vor der Tat erlassen. Die afghanische Flüchtlingsfamilie war laut Staatsanwaltschaft 2015 nach Deutschland gekommen, seit 2016 lebte sie in Flensburg.

 

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