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Neues Punktesystem in der Flensburger Verkehrssünderdatei beim KBA

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Am 1.Mai 2014 ist es soweit , die in den Jahren gekommene Verkehrssünderdatei in Flensburg wird general überholt. Seit 40 Jahren wurde nichts geändert, dank dieser Änderungen haben knapp 141.000 Personen nun keine Punkte mehr beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) in Flensburg.

Was ist neu ?

Bislang bekamen Verkehrsteilnehmer 1-7 Punkte für schwere Verstöße, wer 18 Punkte gesammelt hatte, musste sein Führerschein abgeben.

Neu ist das es nur noch 1-3 Punkte vergeben werden und der Führerschein, ab einen Punktestand von 8 ,entzogen wird.

Für alle Verstöße ab einem Busgeld von 60 Euro gibt es absofort Punkte.

Aus diesen Grund wurden die unten aufgeführten Versöße auf Busgeldhöhe angebhoben.

Hier ein paar Beispiele:

So wurde bisher für Handy am Steuer 40 Euro fällig, fahren mit abgefahrenen Reifen 50 Euro und ein Kind ohne Sicherung 40 Euro.

Ab Mai gibt es Punkte für Verkehrssicherheits beinträchtigendes Fehlverhalten wie zum Beispiel:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Alkohol am Steuer
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • bei Rot an einer Ampel fahren.

Wer in einer Umweltzone ohne gültige Plakette fährt, bekommt jetzt keinen Punkt mehr, aber ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

Maßnahmestufen im neuen Punktesystem wurde wie folgt festgelegt:

  • 1-3 Punkte, Vormerkung
  • 4-5 Punkte, Ermahnung
  • 6-7 Punkte, Verwarnung
  • 8 Punkte, Entzug der Fahrlaubnis

Personen die einen neuen Punktestand von 5 haben, wird die Möglichkeit gegeben innerhalb von 5 Jahren an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen und dadurch einen Punkt abzubauen. Umrechnung der alten Punkte in das Neue System:

Bis zum 30.04.2014 eingetragende Punkte werden umgerechnet in das neue Punktesystem.

 

Punktevergleich alt zu neu:  

Delikt Punkte alt: Punkt neu:
21 km/h zu viel (innerrorts) 1 1
21 km/h zu viel (außerorts) 1 1
31 bis 40 km/h zu viel (innerorts) 3 2
51 bis 60 km/h zu viel 4 2
Rote Ampel überfahren 3 2
Vorfahrt missachtet 3 1
0,8 Promille Alkohol 4 2
Verkehrsgefährdung unter Alkohol 7 2
drängeln auf der Autobahn 3 2
telefonieren mit dem Handy 1 1

Wann verfallen die Punkte?

Die Tilgungsfristen ändern sich im Zuge des neuen Punktesystems ebenfalls. Positiv dabei ist, dass zukünftig jedes Delikt einzeln gesehen wird und somit einzeln verfällt. Dies war bislang anders. Daher gelten für Eintragungen bis 30.04.2014 weiterhin die alten Tilgungsfristen und Tilgungshemmungen. Infos über den aktuellen Punktestand kann jeder beim KBA kostenlos erhalten.

www.kba.de

 

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