Lebenslange Haft für Messerangriff auf A7 – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – Das Urteil im sogenannten „A7-Fall“ ist rechtskräftig. Wie Dr. Stefan Wolf, Pressesprecher des Landgerichts Flensburg, mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (Az. 5 StR 688/24) mit Beschluss vom 12. August 2025 die Revisionen des Angeklagten sowie der Nebenkläger gegen das Urteil vom 26. März 2024 verworfen. Damit bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes bestehen.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: In den frühen Morgenstunden des 20. November 2021 hatte der Angeklagte seine 32-jährige Ehefrau zunächst auf dem Parkplatz EXE in Flensburg mit mehreren Messerstichen schwer verletzt. Anschließend fuhr er mit ihr auf der Autobahn 7 in Richtung Hamburg. Auf Höhe von Lürschau hielt er gegen 5:13 Uhr auf dem Standstreifen an und setzte den Angriff mit weiteren Messerstichen fort.
In Panik flüchtete die Frau auf die Fahrbahn – und wurde dort von einem Lastwagen erfasst. Sie verstarb noch am Unfallort an den schweren Verletzungen.
Die Beweggründe des Angeklagten hierfür seien nicht sicher aufklärbar gewesen
Das Landgericht Flensburg hatte den Angeklagten zunächst wegen versuchten Mordes verurteilt, da keine klare Vorstellung vom weiteren tödlichen Verlauf des Geschehens bestanden habe. Der Bundesgerichtshof hingegen wertete den Fall als vollendeten Mord. Das Überfahren durch den LKW sei objektiv und subjektiv vorhersehbar gewesen, erklärte das Gericht. Die tödliche Flucht auf die Fahrbahn sei eine unmittelbare Folge der Messerangriffe – und damit dem Täter juristisch zurechenbar.
Mit dem Beschluss des höchsten deutschen Strafgerichts bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe in vollem Umfang bestehen.
