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Knapp 100 Millionen Euro für bessere Schulen in Schleswig-Holstein

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- Symbolbild - Foto: Foerde.news

KIEL. 99,5 Millionen Euro erhält Schleswig-Holstein ab diesem Jahr für die Sanierung von Schulen aus dem Kommunalinvestitionsprogramm II des Bundes. Bildungsministerin Karin Prien sagte heute (18. April) in Kiel: „Das ist eine gute Nachricht für alle finanzschwachen Schulträger. Sie können ab sofort ihren Bedarf für dringend notwendige Investitionen in Schulbauten anmelden.“ Als finanzschwach und teilnahmeberechtigt gelten 127 Schulträger in Schleswig-Holstein. Sie können ihre Maßnahmen bis zum 30. Juni dem Bildungsministerium melden. „Wir investieren in die Unterrichtsqualität und auch in die Qualität der Schulgebäude. Beides gehört zusammen“, betonte Ministerin Prien.

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Aus dem Kommunalinvestitionsprogramm können folgende Projekte gefördert werden:  Sanierung,  Umbau, Erweiterung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ersatzbau von Schulgebäuden. Zu Schulgebäuden zählen auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten und Labore. Auch bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion und Barrierefreiheit, sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen oder Datenleitungen für digitale Ausstattung der Schulgebäude sind möglich. Ein Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern des kommunalen Landesverbände und des Bildungsministerium entscheidet über die Reihenfolge der angemeldeten Investitionsmaßnahmen und die sich daraus ergebenden Prioritätenlisten sowie die Förderquote. Die Förderquote darf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen und soll mindestens 50 Prozent betragen. In die Prioritätenlisten können nur Investitionsmaßnahmen aufgenommen werden, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 100.000 Euro betragen. Das Bildungsministerium gibt die Prioritätenlisten bis zum 30. September bekannt. Im Anschluss können die Schulträger, die mit ihren Maßnahmen in die Liste aufgenommen worden sind, einen Förderantrag stellen. 

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Mit dem Kommunalinvestitionsprogramm I des Bundes sind bereits im vergangenen Jahr 99, 5 Millionen Euro nach Schleswig-Holstein geflossen. Damit wurden Projekte in Kitas und Schulen gefördert. „Wir setzen diesen Weg fort, weil Bildung eine Gemeinschaftsaufgabe ist und wir die Kommunen dabei gerne unterstützen.“

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Aus dem Kommunalinvestitionsprogramm können folgende Projekte gefördert werden:  Sanierung,  Umbau, Erweiterung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ersatzbau von Schulgebäuden. Zu Schulgebäuden zählen auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten und Labore. Auch bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion und Barrierefreiheit, sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen oder Datenleitungen für digitale Ausstattung der Schulgebäude sind möglich. Ein Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern des kommunalen Landesverbände und des Bildungsministerium entscheidet über die Reihenfolge der angemeldeten Investitionsmaßnahmen und die sich daraus ergebenden Prioritätenlisten sowie die Förderquote. Die Förderquote darf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen und soll mindestens 50 Prozent betragen. In die Prioritätenlisten können nur Investitionsmaßnahmen aufgenommen werden, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 100.000 Euro betragen. Das Bildungsministerium gibt die Prioritätenlisten bis zum 30. September bekannt. Im Anschluss können die Schulträger, die mit ihren Maßnahmen in die Liste aufgenommen worden sind, einen Förderantrag stellen. 

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Mit dem Kommunalinvestitionsprogramm I des Bundes sind bereits im vergangenen Jahr 99, 5 Millionen Euro nach Schleswig-Holstein geflossen. Damit wurden Projekte in Kitas und Schulen gefördert. „Wir setzen diesen Weg fort, weil Bildung eine Gemeinschaftsaufgabe ist und wir die Kommunen dabei gerne unterstützen.“

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