- Nachrichten -
Folge uns auf Instagram und Facebook

Impf-Infrastruktur wird für Geflüchtete zur Nachholung von Standardimpfungen gegen Mumps, Masern und Röteln genutzt

von

Schleswig-Holstein - Schutzsuchende Menschen haben zum Teil nicht die Standardimpfungen erhalten, wie sie in Deutschland üblich und notwendig sind. - Archivfoto: Thomsen

In Schleswig-Holsteins Impfstellen können ab Mittwoch (27.4.) Schutz suchende Menschen aus der Ukraine auch Standardimpfungen nachholen. Schutzsuchende Menschen haben zum Teil nicht die Standardimpfungen erhalten, wie sie in Deutschland üblich und notwendig sind.

„Für Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind, stellen wir bestehende niedrigschwellige Impfmöglichkeiten zur Verfügung um neben Corona-Impfungen auch empfohlene Standardimpfungen nachholen zu können. An die vielen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die mit geflüchteten Menschen arbeiten, sie betreuen oder anderweitig unterstützen möchte ich die Bitte richten, auf die Angebote und die empfohlenen Impfungen hinzuweisen und Geflüchtete bei der Wahrnehmung der Angebote zu unterstützen. Nutzen Sie dazu die Impfinformationen, die auch mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Gesundheitsschutz“, appelliert Gesundheitsminister Heiner Garg.

Impfungen gehören zu den einfachsten und wirksamsten Mitteln beim Schutz vor schweren Erkrankungen.

Die Masernschutzimpfung ist zudem verpflichtend

-           für Asylbewerber und Geflüchtete bis vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft,

-           für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, Tagespflegegruppe oder in die Schule sowie

-           für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erziehende, Lehrerende, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind).

Angeboten werden in den Impfstellen, die unter www.impfen-sh.de aufgeführt sind, neben den Impfungen gegen das Coronavirus folgende Standardimpfungen für geflüchtete Menschen:

-           Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken)

-           Kombination gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio

Diese Impfungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Auch die an die Impfstellen angeschlossenen mobilen Impfteams werden die Impfungen anbieten, beispielsweise zur Unterstützung der Mediziner in Sammelunterkünften in den Kreisen und kreisfreien Städten. Zu Beginn der Erweiterung des Angebotes hat das Land entsprechenden Impfstoff im Wert von rund 45.000 Euro in einer ersten Tranche gekauft, weitere Lieferungen können nach Bedarf erfolgen. Die Kosten der Impfstellen tragen Bund und Länder hälftig. Basis für das Vorgehen ist ein Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer und des Bundeskanzlers, die eine Erweiterung der Impfangebote für geflüchtete Menschen vor dem Hintergrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine vereinbart hatten.

Das Gesundheitsministerium informiert auf verschiedenen Kanälen mehrsprachige zu Impfungen und hat Informationen eingestellt unter www.impfen-sh.de

Zurück