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Gerichtsentscheidung wirft Schatten auf Windenergie-Pläne in Schleswig-Holstein – Innenministerin bezieht Position

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Die Ministerin zeigt sich besorgt über die Situation -Archivfoto: Thomsen

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass der Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein unwirksam ist. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack äußerte sich vorläufig zu der Entscheidung: „Das Oberverwaltungsgericht hat den Regionalplan I für den Norden Schleswig-Holsteins für unwirksam erklärt. Die Urteilsgründe liegen dem Innenministerium noch nicht vor, deswegen kann ich mich nur vorläufig und vorbehaltlich zu der Entscheidung äußern.“

Der Grund für die Entscheidung liegt in einem Abwägungsmangel in Kapitel 5.8 (Windenergie an Land), der die gesamte Landesverordnung für den Regionalplan für Planungsraum I betrifft. Die Ministerin zeigt sich besorgt über die Situation: „Die Situation eines möglicherweise ungesteuerten Windkraftausbaus im Bereich des Regionalplans I kann niemanden zufrieden stellen. Diesem werden wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten begegnen. Es gilt, den enormen Druck zur Ausweisung von Windflächen in geordnete Bahnen zu lenken, um den Ausbau mit Akzeptanz und raumverträglich voranzubringen.“

In Bezug auf mögliche Rechtsmittel fügte Sütterlin-Waack hinzu: „Die schriftliche Urteilsbegründung werden wir abwarten und anschließend prüfen, ob wir gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen können und werden.“

Die Innenministerin betonte zudem das Ziel der aktuellen Legislaturperiode, weitere Flächen für die Windkraft zur Verfügung zu stellen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben: „Dafür befindet sich die neue Planung für die gesamte Landesfläche bereits in Vorbereitung. Unser Ziel ist es, diese Neuaufstellung im Laufe der aktuellen Legislaturperiode abzuschließen. Der Koalitionsvertrag hält ohnehin fest, dass dabei alle Kriterien mit Ausnahme der Abstände zur Wohnbebauung auf den Prüfstand gestellt werden.“

Der festgestellte Fehler betrifft den gesamten Planungsraum I, der aus den Gebieten der kreisfreien Stadt Flensburg, der Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg besteht. Aufgrund der Veränderung des Verhältnisses von Positiv- zu Negativflächen kann nicht mit ausreichender Sicherheit angenommen werden, dass der Plan mit den übrigen Festsetzungen genauso beschlossen worden wäre.

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