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Gefährliche Rathausstraße: Erneuter Unfall entfacht Debatte über Verkehrsführung

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Zu viele Schilder auf einer sehr kurzen Strecke - Fotos: Thomsen

Flensburg – In der Rathausstraße hat sich am Mittwochmittag erneut ein schwerer Unfall ereignet – an exakt derselben Stelle, an der im Dezember ein 16-Jähriger schwer verletzt wurde. Die Kreuzung am ZOB, zwischen Rathausstraße und Norderhofenden, gilt als einer der gefährlichsten Verkehrspunkte der Stadt. Doch warum bleibt dieser Bereich ein derartiges Risiko?

Unübersichtliche Verkehrsführung als Hauptproblem

Ein wesentlicher Faktor ist die komplexe und unübersichtliche Verkehrsführung. Bereits auf dem kurzen Abschnitt zwischen Norderhofenden und der Alten Post stehen Autofahrer vor einer Vielzahl an Verkehrsschildern. Wer von der Hauptkreuzung Süderhofenden/Norderhofenden/Hafendamm in die Rathausstraße einbiegt, muss zunächst auf querende Fußgänger achten. Nur wenige Meter später folgt die 20-km/h-Zone – ein Schild, das leicht übersehen werden kann, da der Blick vieler Fahrer bereits weiter in Richtung Parkhaus oder Rathausstraße gerichtet ist.

Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Verkehrszeichen: Ein blaues Hinweisschild für das Parkhaus, ein „Vorfahrt gewähren“-Schild mit Radwegmarkierung, das Radverkehr aus beiden Richtungen ankündigt, sowie die Zufahrt zur Polizei, auf der Busse aus beiden Richtungen Vorfahrt haben. Insbesondere die geänderten Vorfahrtsregeln sorgen für Verwirrung: Wo früher Autos Vorrang hatten, gilt nun die Vorfahrt für Busse – was oft zu Sichtbehinderungen führt, wenn Busse aus beiden Richtungen gleichzeitig aufeinandertreffen.

Entscheidung der Stadt sorgt für Kritik

Bereits unter der ehemaligen Oberbürgermeisterin Simone Lange wurde die Rathausstraße für den Individualverkehr gesperrt – offiziell aus Sicherheitsgründen. Das Gericht argumentierte in einer Mitteilung vom 11. Januar 2022 wie folgt: ”Nach der vom Gericht herangezogenen Unfalldokumentation der Polizeidirektion Flensburg sei es im Bereich Rathausstraße einschließlich der Einmündungen Nordergraben/Südergraben und Norderhofenden/Süderhofenden im Zeitraum von 2017 bis 2021 zu insgesamt 18 Verkehrsunfälle gekommen. Diese Zahlen belegten keine signifikant erhöhte Unfallhäufigkeit." Kritiker bemängeln, dass die Sperrung ohne klare Notwendigkeit erfolgte.

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Ende Januar wurde die Maßnahme als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass keine außergewöhnliche Gefahrenlage vorliege, die über das normale Verkehrsrisiko hinausgehe. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten konnte weder eine erhöhte Unfallgefahr noch eine signifikante Beeinträchtigung des Verkehrsflusses belegen.

Dennoch kann die Rathausstraße nicht einfach wieder geöffnet werden. Wie Stadtsprecher Clemens Teschendorf erklärte, müsse zunächst die Lichtsignalanlage reaktiviert werden, die bei der Sturmflut im Oktober 2023 beschädigt wurde. Zudem sei der Zustand der Straße am Nordergraben sanierungsbedürftig, was eine weitere Verzögerung nach sich ziehen könnte.

Politische Uneinigkeit über das weitere Vorgehen

Die aktuelle Situation sorgt für politischen Streit. Während die CDU/WiF-Fraktion eine schnelle Wiederöffnung der Rathausstraße fordert, sehen die Grünen keine Notwendigkeit, die Sperrung aufzuheben.

CDU-Politiker Timo Schwendke warnt: „Vor der Änderung der Verkehrsführung war dieser Bereich in Bezug auf Unfälle unauffällig. Nun gab es innerhalb weniger Monate zwei schwere Unfälle. Die Sicherheit muss Vorrang vor dem Verkehrsfluss haben, bevor noch mehr Menschen zu Schaden kommen“

Auch die FDP-Fraktion (FDiF) befürwortet eine Öffnung. Fraktionschef Christoph Anastasiadis sieht sich durch das Urteil bestätigt: „Unsere Kritik am Vorgehen der ehemaligen Rathausspitze war berechtigt. Es gibt keinen Grund, gegen das Urteil weiter vorzugehen.“

Die Grünen hingegen argumentieren, dass das Gericht keine außergewöhnliche Gefahrenlage festgestellt habe. Die Sperrung sei nicht aus Sicherheitsgründen erfolgt, sondern um den Verkehrsfluss zu verbessern. Das Gericht habe klargestellt, dass der ZOB-Verkehr normales Stadtgeschehen sei – keine außergewöhnliche Belastung.

Wie geht es weiter?

Die Stadt Flensburg wartet derzeit auf die schriftliche Urteilsbegründung, plant jedoch bereits Maßnahmen zur Umsetzung. Bis zur finalen Entscheidung bleibt die Rathausstraße weiterhin ein Gefahrenschwerpunkt – und die Debatte über eine sichere Verkehrsführung ist längst nicht beendet.

Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer hatte während seines Wahlkampfs betont, dass er die Entscheidung zur Sperrung der Rathausstraße überprüfen werde, falls er ins Amt gewählt werde. Angesichts des aktuellen Urteils des Oberverwaltungsgerichts ließ Geyer nun durchblicken, dass er keine Berufung einlegen wird.

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