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Ein Dankeschön für das ehrenamtliche Engagement

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Foto:Stadt-Flensburg

Menschen, die sich ehrenamtlich für andere engagieren, kann man nicht genug für ihre Arbeit danken. Ein Treffen der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer am vergangenen Mittwoch bot Maria Theresia Schlütter, Dezernentin für Zentrale Dienste, Sicherheit und Lebensqualität der Stadt Flensburg, die willkommene Gelegenheit dazu: 

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„Für Ihren Einsatz, Ihr ehrenamtliches Engagement, Ihre Bereitschaft für einen Mitmenschen Verantwortung zu übernehmen, danke ich Ihnen nicht nur persönlich, sondern auch im Namen der Stadt Flensburg ganz herzlich. Gerade die von Ihnen geleistete Betreuungstätigkeit erfordert viel Zeit und Energie und so manches Mal kommen dabei Privatleben und eigene Belange zu kurz. Ganz herzlichen Dank für Ihren Einsatz“, sagte die Dezernentin, die eigene Erfahrungen mit Betreuung besitzt. 

Die Veranstaltung bei Kaffee und Kuchen wurde von der Flensburger Betreuungsbehörde in Kooperation mit dem Betreuungsverein Flensburg durchgeführt. Nach der Begrüßung durch Frau Birte Thiesen von der Betreuungsbehörde und Frau Elke Becker, Leiterin des Betreuungsvereins, konnten die anwesenden 80 Betreuer*innen neben dem Dank von Frau Schlütter ein Gruß- und Dankeswort des Amtsgerichtsdirektors Dr. Ralf Bauer entgegennehmen. 

Herr Dr. Bauer fügte seiner Rede gleich wichtige Informationen und Wünsche des Gerichts an die Betreuer*innen für die Erstellung des Jahresberichtes bei.

Ansprechpartner*innen hierfür sind die Rechtspfleger*innen des Amtsgerichts, die an diesem Nachmittag von Herrn Heiko Nanninga vertreten wurden. 

Der Betreuungsrichter Harald Heinsohn brachte den Anwesenden in einem Vortrag die Vorsorgevollmacht als Möglichkeit näher, die eigene rechtliche Vertretung im Krankheitsfall im privaten Kreise zu regeln. 

Das Dokument sollte am besten in einer ruhigen Stunde und im Austausch mit den Verwandten erstellt werden, riet der Richter. Auch sei eine regelmäßige Überprüfung der Vorsorgevollmacht zu bedenken: Sind die Personen, die ich heute bevollmächtige auch in zehn Jahren noch präsent und in der Lage meine Angelegenheiten zu regeln, wenn ich krank oder aus anderen Gründen eingeschränkt sein sollte?

 

„Erstellen Sie diese Vorsorgevollmacht in „guten Zeiten“!“, lautete der Appell des Richters, der sich scherzhaft nach dem „geistigen Befinden“ des Publikums erkundigte. Eine Vollmacht könne man nämlich nur erstellen, wenn man auch geschäftsfähig sei. Eine wenige Tage alte Vollmacht mit der womöglich „geführten“ Unterschrift einer offensichtlich dementen Seniorin rufe folglich große Skepsis hervor, dieses Dokument auch als rechtswirksam zu akzeptieren. 

Nach Darstellung der Vor- und Nachteile der Vorsorgevollmacht erfolgte der Rat des Richters, dies nicht übers Knie zu brechen. Es gebe auch die Möglichkeit, sich auf „das System“ zu verlassen, da im Krankheitsfall ohne entsprechende Vollmacht die Angehörigen auch zu rechtlichen Betreuern bestellt werden könnten. 

Mit Diskussion und Fragen an die anwesenden Juristen und Sozialarbeiter*innen klang der Nachmittag nach zwei Stunden aus. 

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Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht leisten Betreuungsbehörde (Tel. 85-2402und Betreuungsverein (Tel.  570700) unentgeltlich und nach Terminvereinbarung. Die Beglaubigung der VVM kann in der Betreuungsbehörde Flensburg gegen eine Gebühr von 10€ erfolgen. 

Auf dem Foto zu sehen sind: v.l. Dezernentin Maria Theresia Schlütter, Carola Klabunde-Sabath, Abt. Soziale Sicherung (beide Stadt Flensburg), Elke Becker (Betreuungsverein FL), Birte Thiesen (Betreuungsbehörde Stadt Flensburg), ehrenamtliche Betreuerin Heidi Hildebrand, ehrenamtlicher Betreuer Hans-Günther Dierks hinten v. l. Harald Heinsohn, Betreuungsrichter, Dr. Ralf Bauer Amtsgerichtsdirektor, Heiko Nanninga, Rechtspfleger

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„Für Ihren Einsatz, Ihr ehrenamtliches Engagement, Ihre Bereitschaft für einen Mitmenschen Verantwortung zu übernehmen, danke ich Ihnen nicht nur persönlich, sondern auch im Namen der Stadt Flensburg ganz herzlich. Gerade die von Ihnen geleistete Betreuungstätigkeit erfordert viel Zeit und Energie und so manches Mal kommen dabei Privatleben und eigene Belange zu kurz. Ganz herzlichen Dank für Ihren Einsatz“, sagte die Dezernentin, die eigene Erfahrungen mit Betreuung besitzt. 

Die Veranstaltung bei Kaffee und Kuchen wurde von der Flensburger Betreuungsbehörde in Kooperation mit dem Betreuungsverein Flensburg durchgeführt. Nach der Begrüßung durch Frau Birte Thiesen von der Betreuungsbehörde und Frau Elke Becker, Leiterin des Betreuungsvereins, konnten die anwesenden 80 Betreuer*innen neben dem Dank von Frau Schlütter ein Gruß- und Dankeswort des Amtsgerichtsdirektors Dr. Ralf Bauer entgegennehmen. 

Herr Dr. Bauer fügte seiner Rede gleich wichtige Informationen und Wünsche des Gerichts an die Betreuer*innen für die Erstellung des Jahresberichtes bei.

Ansprechpartner*innen hierfür sind die Rechtspfleger*innen des Amtsgerichts, die an diesem Nachmittag von Herrn Heiko Nanninga vertreten wurden. 

Der Betreuungsrichter Harald Heinsohn brachte den Anwesenden in einem Vortrag die Vorsorgevollmacht als Möglichkeit näher, die eigene rechtliche Vertretung im Krankheitsfall im privaten Kreise zu regeln. 

Das Dokument sollte am besten in einer ruhigen Stunde und im Austausch mit den Verwandten erstellt werden, riet der Richter. Auch sei eine regelmäßige Überprüfung der Vorsorgevollmacht zu bedenken: Sind die Personen, die ich heute bevollmächtige auch in zehn Jahren noch präsent und in der Lage meine Angelegenheiten zu regeln, wenn ich krank oder aus anderen Gründen eingeschränkt sein sollte?

 

„Erstellen Sie diese Vorsorgevollmacht in „guten Zeiten“!“, lautete der Appell des Richters, der sich scherzhaft nach dem „geistigen Befinden“ des Publikums erkundigte. Eine Vollmacht könne man nämlich nur erstellen, wenn man auch geschäftsfähig sei. Eine wenige Tage alte Vollmacht mit der womöglich „geführten“ Unterschrift einer offensichtlich dementen Seniorin rufe folglich große Skepsis hervor, dieses Dokument auch als rechtswirksam zu akzeptieren. 

Nach Darstellung der Vor- und Nachteile der Vorsorgevollmacht erfolgte der Rat des Richters, dies nicht übers Knie zu brechen. Es gebe auch die Möglichkeit, sich auf „das System“ zu verlassen, da im Krankheitsfall ohne entsprechende Vollmacht die Angehörigen auch zu rechtlichen Betreuern bestellt werden könnten. 

Mit Diskussion und Fragen an die anwesenden Juristen und Sozialarbeiter*innen klang der Nachmittag nach zwei Stunden aus. 

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Auf dem Foto zu sehen sind: v.l. Dezernentin Maria Theresia Schlütter, Carola Klabunde-Sabath, Abt. Soziale Sicherung (beide Stadt Flensburg), Elke Becker (Betreuungsverein FL), Birte Thiesen (Betreuungsbehörde Stadt Flensburg), ehrenamtliche Betreuerin Heidi Hildebrand, ehrenamtlicher Betreuer Hans-Günther Dierks hinten v. l. Harald Heinsohn, Betreuungsrichter, Dr. Ralf Bauer Amtsgerichtsdirektor, Heiko Nanninga, Rechtspfleger

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