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Corona Gipfel: Die neuen Regeln

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Berlin - Der kostenlose Schnelltest wird ab 11. Oktober etwas kosten - Archivfoto: Thomsen

Die Ministerpräsidenten der Länder sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel legten in der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag die Strategie für die Herbst- und Wintermonate fest. Diese geht aus einer völlig anderen Situation heraus als vorherige Ministerpräsidentenkonferenzen, denn eine Impfung ist nun für die meisten Bürger möglich. Die zentrale Rolle der Konferenz spielten eine Testpflicht in Innenräumen und die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests.

In der Pressekonferenz gibt Merkel klar zu verstehen, dass das Impftempo nachgelassen hat und die Impfangebote niederschwellig sein müssen. Durch die Impfung könne man die Infektionsdynamik verringern. Die Kanzlerin appelliert daher an alle Bürger, besonders denen, die bereits geimpft sind, bei Freunden und Bekannten für eine Impfung zu werben. Die Impfung hilft uns allen dabei, aus dieser Endlosschleife der steigenden Infektionen herauszukommen.

Weiterhin gelten die Basisschutzmaßnahmen wie AHA+L und die Maskenpflicht in Innenräumen sowie dem ÖPNV. Ebenfalls werden die Überbrückungshilfen und die Arbeitsschutzverordnung verlängert. Großveranstaltungen können unter einem Hygienekonzept, damit sie nicht zu einem sog. Superspreaderevent werden stattfinden.

Auf den sozialen Medien war es, wie so viele der mittlerweile unzähligen Corona-Maßnahmen eine heiß diskutierte Debatte: die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests. Personen, die bereits geimpft sind, setzten sich zumeist für und Ungeimpfte zumeist gegen diese Abschaffung ein. In den letzten Tagen sickerte bereits durch, dass es eine Abschaffung geben wird, nun ist es beschlossene Sache:

Ab dem 11. Oktober werden die bisher kostenlosen Bürgertests nicht mehr gratis sein. Daraus resultiert, dass Ungeimpfte, die am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen, die Tests nun selber zahlen müssen und nicht mehr der Steuerzahler. Allerdings werden die Kosten für Personen, die sich bisher nicht Impfen lassen konnten (z. B. Kinder unter 12 Jahren, schwangere oder schwerstbehinderte) weiterhin übernommen.

Des Weiteren gibt es spätestens vom 23. August an die Einführung der „3-G-Regel“, diese kann unter einer 7-Tage-Inzidenz von 35 von den Ländern ausgesetzt werden. Damit dürfen beispielsweise Restaurants, Kinos oder körpernahe Dienstleistungen nur noch mit einem aktuellen und negativem Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, aufgesucht werden. Geimpfte sowie Genesene sind davon allerdings befreit. Die Ministerpräsidenten machen aber auch klar, dass man auf längere Sicht zu einer „2-G-Regel“ übergehen müsse, so wird die Impfung weiterhin eine Zentrale Lage in der Pandemie spielen.

Die „epidemische Lage von Nationaler Tragweite“ so wie wir sie kennen soll verlängert werden, dies kann jedoch nicht von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen werden. Diese Feststellung obliegt dem Deutschen Bundestag. Die aktuelle Befristung der pandemischen Lage besteht bis zum 11. September und kann laut IfSG § 5 Abs. 1 um weitere 3 Monate verlängert werden. Diese Verlängerung ist notwendig, um beispielsweise Regelungen wie die Maskenpflicht durchzusetzen. Der Bundestag wird hierüber am 7. September beraten.

Zur Bewertung der epidemischen Lage, wurde bisher der Inzidenzwert herangezogen. Unter der Berücksichtigung der steigenden Impfquote muss hier allerdings ein anderer neuer Bewertungsmaßstab her. Hierüber gab es heute keine Einigung. Daher werden Bund und Länder weiterhin alle Indikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehen berücksichtigen. Insbesondere Inzidenz, Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Belastung des Gesundheitswesens sind hierfür nötig.

Merkel sowie die Ministerpräsidenten betonen zwar, dass die Impfung weiterhin freiwillig ist, durch das Zusammenspiel dieser Maßnahmen kann man jedoch durchaus von einer Impfpflicht durch die Hintertür sprechen. Besonders wenn in der Zukunft die umstrittene 2-G-Regel durchgesetzt wird.

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