Hier kannst du die Förde.news App herunterladen:
Download im App Store   Jetzt bei Google Play

Buddy-Prozess: Angeklagter bestreitet die Tat – Richterin erkennt Verlobung nicht an

 |  von Thomsen / Foerde.news

Viele Widersprüche lassen Zweifel offen - Foto: Tierheim Flensburg/KI

Flensburg – Wer tötete den kleinen Hund „Buddy“ und hängte seinen Körper in einem Waldstück am Engelsbyer Weg auf? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Flensburg am ersten Verhandlungstag ausführlich beschäftigt. Der 38 Jahre alte Angeklagte weist den Vorwurf zurück. Er behauptet, das Tier einem Bekannten übergeben zu haben. Mehrere Zeugen, ausgewertete Nachrichten und das Gutachten eines Tierpathologen werfen jedoch zahlreiche Fragen auf. Plädoyers und Urteil stehen noch aus.

- Anzeige -


Vorm Gericht war eine Kleine Mahnwache aufgebaut
Der Fall hatte im Frühjahr 2025 weit über Flensburg hinaus für Entsetzen gesorgt: In einem Waldstück am Engelsbyer Weg wurde der kleine weiße Hund „Buddy“ an einem Seil hängend gefunden. Nun muss sich ein 38 Jahre alter Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht Flensburg verantworten.

- Anzeige -
Anzeige

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Hund der damaligen Partnerin in das Waldstück gebracht, ihm ein Seil um den Hals gelegt und ihn daran aufgehängt zu haben. Der Rüde soll dadurch stranguliert worden sein und unter Schmerzen und Angst gestorben sein.

- Anzeige -

Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes stellt es unter Strafe, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Im Fall einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Tatortbilder sorgen für Betroffenheit im Gerichtssaal


Der Angeklagte betritt gemeinsam mit seinem Verteidiger das Gerichtsgebäude.
Während der Verhandlung zeigte das Gericht auch Aufnahmen vom Tatort, darunter Bilder des erhängten Hundes „Buddy“, die von der Polizei angefertigt worden waren. Die Fotos sorgten im Gerichtssaal für große Betroffenheit. Ein Teil der rund 20 Zuschauer brach in Tränen aus, zudem ging ein deutliches Raunen durch den Raum.

Noch vor der Präsentation der Bilder hatte die Richterin darauf hingewiesen, dass Zuschauer den Saal verlassen könnten, sollten sie die Aufnahmen nicht sehen wollen.

Angeklagter spricht von Übergabe an einen Bekannten


Der Angeklagte zusammen mit seinem Rechtsanwalt auf der sogenannten Anklagebank

Der 38-Jährige bestritt vor Gericht, „Buddy“ getötet zu haben. In einer vorbereiteten Erklärung sagte er, er habe bis heute ein schlechtes Gewissen und bereue es, den Hund einem Mann namens Stefan überlassen zu haben. Mit dem Tod des Tieres habe er jedoch nichts zu tun.

Nach seiner Darstellung hatte der Hund zuvor wiederholt beim Essen nach Erwachsenen und Kindern geschnappt. Gemeinsam mit der damaligen Halterin sei deshalb der Entschluss gefasst worden, das Tier zu einem Tierarzt zu bringen und einschläfern zu lassen.

Am 31. März 2025 sei er mit dem Hund in Richtung Engelsby unterwegs gewesen. In der Nähe einer Sparkasse habe er zufällig einen Bekannten getroffen, den er aus dem Umfeld des Südermarktes gekannt habe. Dieser Mann habe angeboten, „Buddy“ zu übernehmen. Für die erste Versorgung habe der Angeklagte ihm nach eigener Aussage 100 Euro gegeben.

Seiner damaligen Partnerin habe er anschließend nicht die Wahrheit gesagt. Statt von der Übergabe an den Bekannten zu berichten, habe er behauptet, der Hund sei beim Tierarzt eingeschläfert worden. Er habe befürchtet, dass die Halterin mit einer Übergabe an diesen Mann nicht einverstanden gewesen wäre.

Erst einige Tage später habe er erfahren, dass ein kleiner weißer Hund tot in einem Waldstück gefunden worden war. Daraufhin habe er sich per E-Mail bei der Polizei gemeldet.

Die Richterin konfrontierte den Angeklagten allerdings mit mehreren Widersprüchen. So hatte er in einer Nachricht ein anderes Datum für die angebliche Übergabe genannt. Er erklärte dies mit Stress und einem Flüchtigkeitsfehler. Auch konnte er den Nachnamen des angeblichen Übernehmers nicht sicher nennen. Eine Telefonnummer des Mannes hatte er nach eigener Aussage ebenfalls nicht.

Nachrichten erwecken den Eindruck eines Tierarztbesuchs


Großes öffentliches Interesse: Zahlreiche Medienvertreter und Zuschauer verfolgten den Prozess.

Eine zentrale Rolle spielten am ersten Verhandlungstag die ausgewerteten Mobiltelefone des Angeklagten und seiner damaligen Partnerin. Die Richterin verlas einen längeren Nachrichtenaustausch vom Nachmittag des 31. März.

Darin teilte der Angeklagte unter anderem mit, dass noch andere Personen vor ihm bei der Tierärztin warteten und Kosten in Höhe von mehr als 160 Euro entstünden. In weiteren Nachrichten ging es um eine Zahlung, das Gewicht des Hundes und die Frage, ob der Angeklagte während der angeblichen Behandlung gehen könne, weil er das Geschehen nicht mit ansehen wolle. Sofern es an Geld fehlen würde, würde die Mutter der Eigentümerin des Hundes bis 50 Euro Zahlen.

Später schrieb er sinngemäß, nun sei alles erledigt und er könne losgehen. Die damalige Partnerin bedankte sich bei ihm. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dieser gesamte Austausch habe nur dazu gedient, die Halterin in dem Glauben zu lassen, „Buddy“ sei tatsächlich bei einem Tierarzt eingeschläfert worden.

Das Gericht beschäftigte sich außerdem mit einer Nachricht, in der der Angeklagte seiner Partnerin geraten haben soll, zu behaupten, ein Bekannter habe den Hund bereits am 24. oder 25. März übernommen. Die Richterin äußerte den Verdacht, dass damit nach Bekanntwerden des Fundes nachträglich eine andere Geschichte aufgebaut worden sein könnte. Der Angeklagte bestritt eine solche Absicht.

Sachverständiger: Hund wurde zu Lebzeiten stranguliert

Besonders eindringlich war die Aussage über Videocall des tierpathologischen Sachverständigen Professor Dr. Andreas Beineke. Der Leiter des Instituts für Pathologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover hatte den Körper des Hundes untersucht.

Nach seinen Angaben traf der etwa acht Kilogramm schwere, erwachsene Rüde am 17. Juni in gefrorenem Zustand im Institut ein. Der Körper wurde aufgetaut und an den folgenden Tagen pathologisch untersucht.

Die festgestellten Veränderungen sprachen laut Beineke dafür, dass die Strangulation zu Lebzeiten erfolgt war. Unter anderem fanden die Fachleute eine Schnürstelle am Hals sowie stark mit Blut gefüllte und gestaute Gefäße im Kopf- und Halsbereich. Solche Befunde seien ein Hinweis darauf, dass die Gefäße abgedrückt wurden, während der Hund noch lebte.

Der Sachverständige erklärte dem Gericht, dass durch den Druck auf die Halsgefäße die Blut- und Sauerstoffversorgung des Gehirns unterbrochen worden sei. Gleichzeitig sei der Rückfluss des sauerstoffarmen Blutes aus dem Kopf behindert worden. Dies habe zunächst zur Bewusstlosigkeit und schließlich zum Ausfall der Gehirnfunktionen und zum Herzstillstand geführt.

Weiter erklärte der Sachverständige, dass bei Menschen infolge einer Strangulation bereits nach etwa 20 Sekunden Bewusstlosigkeit eintreten könne. Bei Kleintieren sei dies anders: Dort könne es bis zu rund einer Minute dauern, bis das Tier das Bewusstsein verliere.

Als Todesursache nannte Beineke eine Strangulation mit einer dadurch ausgelösten Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Auch ein durch den Druck auf Nerven im Halsbereich ausgelöster Abfall der Herzaktivität könne zum Tod beigetragen haben.

Die Befunde lassen demnach keinen Zweifel daran, dass „Buddy“ nicht erst nach seinem Tod aufgehängt worden war. Wer das Tier stranguliert hat, lässt sich aus dem Gutachten jedoch nicht ableiten.

Richterin erkennt Verlobung nicht an – Zeugin muss aussagen

Für besondere Aufmerksamkeit sorgte die Vernehmung von  Oldenburg, der früheren Halterin von „Buddy“. Sie bezeichnete sich als Freundin und Verlobte des Angeklagten und wollte sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte berufen.

Richterin Dr. Schenke ließ sich deshalb von beiden ausführlich schildern, wann und unter welchen Umständen es zu dem angeblichen Heiratsversprechen gekommen sein soll. Dabei wichen die Darstellungen in wesentlichen Punkten voneinander ab.

Der Angeklagte sprach zunächst von einem Gespräch in der Wohnung, konnte sich aber nur ungenau an den Ablauf erinnern. Später berichtete er von einem Ring, gemeinsamen Gesprächen über eine Hochzeit und davon, die Verlobung seiner Familie mitgeteilt zu haben. In der letzten Befragung änderten und erweiterten sich Einzelheiten mehrfach.

Auch Oldenburg schilderte den Ablauf anders. Die Richterin erklärte schließlich, sie sei nicht davon überzeugt, dass ein rechtlich wirksames Verlöbnis vorliege. Deshalb stehe der Zeugin kein Zeugnisverweigerungsrecht als Verlobte zu. Sie müsse die Fragen des Gerichts beantworten, soweit sie sich damit nicht selbst belaste.

Dr. Schenke belehrte Oldenburg mehrfach über ihre Wahrheitspflicht und wies darauf hin, dass eine vorsätzliche Falschaussage strafbar sei. Sie gab der Zeugin ausdrücklich Gelegenheit, ihre Angaben zu korrigieren. Oldenburg blieb jedoch bei ihrer Darstellung.

Halterin berichtet von angeblichen Beißvorfällen

Oldenburg sagte aus, „Buddy“ habe seit mehreren Jahren, bereits als Welpe, zur Familie gehört. Der Hund habe jedoch später begonnen, nach den Kindern zu schnappen oder zu beißen. Deshalb habe sie bereits länger versucht, einen anderen Platz für ihn zu finden.

Eine Abgabe im Tierheim sei nach ihrer Darstellung unter anderem aus finanziellen Gründen nicht erfolgt. Am 31. März sei besprochen worden, dass der Hund eingeschläfert werden solle. Sie selbst habe den Vorgang nicht begleiten können. Später habe ihr der Angeklagte gesagt, die Einschläferung sei erfolgt.

Erst nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Fundes habe sie erfahren, dass „Buddy“ erhängt im Wald gefunden worden war.

Die Richterin hielt der Zeugin jedoch zahlreiche Nachrichten vor, die teilweise nicht zu ihrer Aussage passten. Darin ging es unter anderem um die Kosten einer angeblichen Behandlung, die Abgabe des Hundes sowie mehrere unterschiedliche Erklärungen, die Oldenburg gegenüber Bekannten zum Tod des Tieres abgegeben haben soll.

In einer Sprachnachricht soll sie beispielsweise erzählt haben, der Hund sei von einem Fahrzeug erfasst und anschließend eingeschläfert worden. An anderer Stelle soll es geheißen haben, „Buddy“ sei im Tierheim abgegeben worden. Wiederum später war von einer Übergabe an einen Bekannten die Rede.

Die Richterin sprach deshalb offen von erheblichen Widersprüchen.

Ehemalige Freundin berichtet von wechselnden Geschichten

Als weitere Zeugin wurde Delfs gehört. Sie war früher mit Oldenburg befreundet und nach eigenen Angaben am 31. März zum Frühstück in deren Wohnung.

Delfs sagte, während des Treffens sei davon gesprochen worden, dass der Angeklagte den Hund am Nachmittag ins Tierheim bringen werde. Nach dem Frühstück seien die Beteiligten in die Innenstadt gegangen. Später habe Oldenburg ihr eine Nachricht geschickt, wonach „Buddy“ nun weg sei.

In den darauffolgenden Tagen und Wochen habe sie jedoch immer neue Erklärungen gehört. Zunächst sei von einer Abgabe oder Einschläferung die Rede gewesen, später von einer Übergabe an einen Bekannten. Weil sich die Geschichten fortlaufend verändert hätten, habe sie schließlich das Vertrauen in Oldenburg verloren und den Kontakt beendet.

Delfs berichtete außerdem von einer Situation während des Frühstücks. Der Angeklagte sei mit dem Hund in den Flur gegangen, während die Wohnzimmertür geschlossen gewesen sei. Sie habe gehört, wie das Tier bellte, fiepte und an der Tür kratzte. Was im Flur tatsächlich geschah, habe sie nicht sehen können. Nach ihrem Eindruck habe der Hund jedoch Angst gehabt.

Tierheimleiter widerspricht mehreren Darstellungen

Auch der Leiter des Flensburger Tierheims, Stefan Bargmann, wurde angehört. Er berichtete, dass „Buddy“ bereits im August 2024 im Tierheim aufgenommen worden sei. Zuvor soll der Hund angebunden in einem Waldstück zurückgelassen worden sein. Nach einem öffentlichen Aufruf habe sich Oldenburg als Halterin gemeldet.

Nach Bargmanns Aussage hätte das Tierheim den Hund damals auch dauerhaft aufgenommen. Eine Zahlung sei nach seiner Erinnerung nicht verlangt worden, da zu dem Zeitpunkt genug Platz im Tierheim war. Damit widersprach er Oldenburgs Angabe, eine Abgabe sei an fehlendem Geld gescheitert.

Ebenso deutlich wies Barckmann die Behauptung zurück, das Tierheim habe „Buddy“ als bissig eingestuft oder zu einer Einschläferung geraten. Der Hund habe sich während seines Aufenthalts nicht aggressiv gezeigt. Bargmann erklärte, er arbeite seit mehr als 30 Jahren mit Hunden und habe bei „Buddy“ keine entsprechende Neigung festgestellt.

Ein Hund werde zudem nicht ohne Weiteres eingeschläfert, nur weil er einmal nach einem Menschen geschnappt habe. Tierärzte müssten für eine solche Entscheidung einen rechtlich und medizinisch tragfähigen Grund haben.

Unterschiedliche Angaben zum Motiv

Unklar blieb am ersten Verhandlungstag auch, warum „Buddy“ überhaupt abgegeben werden sollte. Der Angeklagte und Oldenburg verwiesen vor allem auf angebliche Beißvorfälle und die Sorge um die Kinder.

Aus einem vom Gericht verlesenen Nachrichtenaustausch entstand dagegen der Eindruck, dass auch ein geplanter Umzug eine Rolle gespielt haben könnte. Dort war sinngemäß davon die Rede, dass der Hund in eine neue Wohnung nicht mitgenommen werden dürfe. Der Angeklagte bestritt, dass die Wohnsituation der Grund für die geplante Abgabe gewesen sei.

Ob „Buddy“ tatsächlich aggressiv war, konnte am ersten Verhandlungstag nicht abschließend geklärt werden. Während Oldenburg und der Angeklagte von mehreren Vorfällen berichteten, widersprach der Tierheimleiter dieser Einschätzung aufgrund seiner eigenen Erfahrungen mit dem Hund.

Angeklagter verweist auf sein heutiges Leben

Der 38-Jährige betonte vor Gericht mehrfach, seit vielen Jahren strafrechtlich nicht mehr aufgefallen zu sein. Er befinde sich in einer Ausbildung, lebe inzwischen in geordneten Verhältnissen und sei mit Tieren aufgewachsen. Es sei aus seiner Sicht nicht gerecht, ihn allein anhand seiner Vergangenheit zu beurteilen.

Der Angeklagte erklärte außerdem, keinen Alkohol mehr zu trinken und im Gegensatz zu früher keine Drogen mehr zu konsumieren.

Auch zu seiner Beziehung mit Oldenburg wurde er ausführlich befragt. Chats aus dem April 2025 deuteten nach Ansicht der Richterin auf eine zeitweise Trennung hin. Oldenburg hatte darin unter anderem geschrieben, dass sie den Angeklagten für gefährlich halte und seine Sachen herausgeben wolle. Der 38-Jährige erklärte dagegen, es habe lediglich Streit und vorübergehend weniger Kontakt gegeben. Eine endgültige Trennung sei es für ihn nicht gewesen.

Plädoyers und Urteil vertagt

Für die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung blieb am ersten Verhandlungstag keine Zeit mehr. Wegen terminlicher Überschneidungen wurde das Verfahren vertagt.

Die Plädoyers und die Urteilsverkündung sind nach den bislang vorliegenden Angaben für den 11. August 2026, ab 9 Uhr vorgesehen. Dann muss das Gericht entscheiden, ob sich der Anklagevorwurf zweifelsfrei nachweisen lässt oder ob die Darstellung des Angeklagten, er habe „Buddy“ einem anderen Mann überlassen, nicht widerlegt werden kann.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Die Verhandlung ist öffentlich.


(Transparenzhinweis: Der Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz sprachlich überarbeitet. Die inhaltliche Prüfung erfolgte durch den Redakteur.)