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Corona-Einschränkungen werden nach und nach zurückgenommen

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Schleswig-Holstein - Spätestens mit Beginn der Osterferien die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben - Archivfoto: Thomsen

Die Landesregierung hat sich am 15. Februar auf die Eckpunkte eines Stufenplans verständigt. In mehreren Schritten sollen in Schleswig-Holstein die Einschränkungen im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben wieder zurückgenommen werden.

In einer ersten Stufe wird es zum Wochenende (19. Februar) Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen geben:

  • Sind alle Teilnehmenden geimpft oder genesen, fallen alle Beschränkungen weg. Das gilt dann auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants.
  • Für private Treffen gilt: Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.

 In einer zweiten Stufe gilt ab dem 3. März:

  • Die bisherigen 2G- und 2G-Plus Regelungen entfallen größtenteils. An ihre Stelle tritt die 3G-Regelung.
  • Das gilt für die Bereiche Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und die außerschulische Bildung. Erforderlich bleibt jeweils ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen kommt eine punktuelle Maskenpflicht dazu.
  • Ausnahmen werden hier nur noch in den Bereichen Großveranstaltungen (2G) und Diskos gelten (2G-Plus).
  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmenden gilt 3G. Im Außenbereich gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
  • Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird sich Schleswig-Holstein in der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz für einen großen Schritt in Richtung Normalität einsetzen. Es soll möglichst bundesweit mehr ermöglicht werden. Hier werden dann 2G-Regelungen und eine punktuelle Maskenpflicht gelten.
  • In der Gastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen im Innenbereich, es gilt 3G.
  • Für Diskotheken gilt eine 2G-Plus-Vorgabe, weil Besucher hier nicht an festen Plätzen aufhalten.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es beim Hygienekonzept sowie der Maskenpflicht. Für die 3G-Vorgabe gibt es eine Ausnahme im Bereich pflegerisch notwendiger und medizinischer Behandlungen.
  • Im Freizeit- und Kulturbereich ist zukünftig lediglich ein Hygienekonzept sowie eine punktuelle Maskenpflicht und 3G erforderlich.
  • Bei der Sportausübung entfällt die Beschränkung der Zahl der Wettbewerbsteilnehmer. Erforderlich bleibt ein Hygienekonzept. Auch hier gilt dann 3G.
  • Für Versammlungen und Religionsgemeinschaften entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Alternativ zu 3G kann auf die Besetzung von Plätzen im Schachbrettmuster zurückgegriffen werden. Hygienekonzept und punktuelle Maskenpflichten – etwa beim Gemeindegesang – gelten weiter.
  • Für Beherbergungen gilt die 3G-Regelung.
  • Touristische Reiseverkehre: Hier wird es auch die 3G-Vorgabe geben. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt bestehen.

 In einer dritten Stufe werden zum 20. März in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.

 Unabhängig von dem Stufenplan wird bzw. werden

  • in der Kita die Umfeldtestung eines Elternteils zunächst fortgesetzt. Über die Details für die Zeit ab dem 20. März wird in den kommenden Wochen beraten.
  • in der Schule die Kohorten ab dem 3. März aufgehoben.
  • ab dem 20. März die Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
  • spätestens mit Beginn der Osterferien die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.

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