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Toter Mann im PKW: Ermittlungen zum Tötungsdelikt auf Sylt

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Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags wird gegen einen Beschuldigten aus dem Umfeld des Verstorbenen geführt - Archivfoto: Polizeidirektion Flensburg

Am Donnerstagvormittag (16. März 2023), um 09.54 Uhr, meldete ein Spaziergänger ein verdächtiges Fahrzeug, welches sich auf einem Fußweg/Feldweg befand, der die Süderstraße mit der Lorens-de-Hahn Straße außerhalb von Westerland verbindet. Im Innenraum des verschlossenen Fahrzeugs war offenbar ein Feuerlöscher entleert worden.
Die Polizei und Feuerwehr wurden zum Auffindeort des Fahrzeugs entsandt und es wurde nach dem Öffnen eine leblose männliche Person in dem PKW festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg und das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion haben die Ermittlungen aufgenommen. Die Identität des Mannes ist noch nicht zweifelsfrei geklärt. Der Leichnam wurde noch am Donnerstagabend nach Kiel verbracht. Eine Obduktion wurde am Freitagvormittag (17. März 2023) durchgeführt wo nun das Rechtsmedizinische Gutachten vorliegt.

"Nach Abschluss der durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen konnte eine Todesursache des am 16. März 2023 in seinem Fahrzeug auf einem Feldweg leblos aufgefundenen 38-Jährigen nicht eindeutig festgestellt werden." teilt die Pressesprecherin der Polizeidirektion Flensburg Sandra Otte mit.

"Nach dem nunmehr vorliegenden rechtsmedizinischen Gutachten wurde zwar eine massive Gewalteinwirkung durch mindestens einen Täter auf den Verstorbenen festgestellt. Dass diese todesursächlich gewesen ist, hat sich nach dem Ergebnis des Gutachtens jedoch nicht sicher bestätigt. Es ergeben sich aus den rechtsmedizinischen Untersuchungen ferner Hinweise darauf, dass die körperliche Konstitution des Verstorbenen für seinen Tod ursächlich gewesen sein könnte." so Otte weiter.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags wird gegen einen Beschuldigten aus dem Umfeld des Verstorbenen geführt. Ein für den Erlass eines Haftbefehls erforderlicher dringender Tatverdacht besteht gegen den Beschuldigten nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jeder Beschuldigte als unschuldig gilt.

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