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Mit 200 Km/h vor der Polizei geflüchtet und als Geisterfahrer unterwegs

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Neumünnster - Mit über 180 Km/h flüchtete der Fahrer vor der Polizei - Symboldbild:Thomsen

Am Montagabend, den 20.07.2020 gegen 18:45 Uhr, befuhr die zivile Videostreife des Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster die A1 in Fahrtrichtung Puttgarden. In Höhe der Anschlussstelle Moisling wurden die Beamten auf einen weißen Mercedes aufmerksam, welcher in der dortigen Baustelle viel zu schnell unterwegs war. Im engen Baustellenbereich fuhr der Fahrzeugführer bei erlaubten 80 km/h mit 132 km/h. Weiter zeigte er schon hier eine sehr aggressive Fahrweise und pendelte im Fahrstreifen. Nach der Baustelle im 100 km/h-Bereich kurz vor der Anschlussstelle Bad Schwartau war der Beschuldigte mit einer Geschwindigkeit von über 180 km/h unterwegs. Die ihm gezeigten Anhaltesignale wurden missachtet und der Beschuldigte beschleunigte weiter und fuhr mit Geschwindigkeiten von 200 km/h. In Höhe des gesperrten Parkplatzes Sereetzer Feld wendete er seinen Pkw auf der Autobahn und flüchtete über die Ausfahrt des Parkplatzes vor der Polizei. Über den Parkplatz fuhr er dann als Geisterfahrer wieder auf die BAB1 in Fahrtrichtung Süden. Hierzu ist er an Absperrbarken vorbei über die rechte Fahrspur als Geisterfahrer gefahren. Ein ihm entgegenkommender Pkw, der Fahrtrichtung Norden unterwegs war, musste mit 140 km/h ausweichen um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern.

Laut Zeugenaussagen ist der Mercedes-Fahrer dann weiter mit extrem hohen Geschwindigkeiten mit bis zu 150 km/h auf dem Seitenstreifen als Geisterfahrer bis zur Anschlussstelle Sereetz gefahren. Zeugen, die eine gefährliche Situation mit dem weißen Mercedes aus Lüneburg hatten, werden gebeten sich mit dem Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster unter der Rufnummer 04321-9453102 zu den Geschäftszeiten in Verbindung zu setzen. Außerhalb der Geschäftszeiten melden sich Zeugen bitte über die 110.

Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Pkw verlief erfolglos. Den Beschuldigten erwartet nun eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung. Weiter muss der Fahrer mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.

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