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Kappeln: 250 kontrollierte Fahrzeuge in sechs Stunden

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Kappeln (ots) - Am Montag (14. Januar 2019), führte das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Nord, Fachdienst Schleswig, eine gemeinsame Verkehrskontrolle mit dem Polizeirevier Kappeln durch. In der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr waren drei Streifenwagenbesatzungen und zwei Zivilstreifen im Einsatz. Um die Mittagszeit wurden zunächst drei stationäre Kontrollstellen an verschiedenen Standorten in Kappeln eingerichtet.

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An allen Standorten wurden die Beamten recht zügig fündig. An der Kontrollstelle B199, Höhe Sportplatz, stellten die Beamten einen Fahrzeugführer fest, der sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führte. Nach positivem Drogenvortest wurde beim Fahrer eine Blutprobenentnahme im naheliegenden Krankenhaus veranlasst. Wenn sich der Verdacht anhand des Blutprobenergebnisses bestätigt, muss der Fahrer mit einem Fahrverbot von einem Monat sowie einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. An der Kontrollstelle B 201, Höhe Einmündung Hüholz, legte ein 31-jähriger Fahrzeugführer den kontrollierenden Beamten auf Verlangen seinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere vor. Eine Abfrage ergab zur Überraschung der Polizeibeamten, dass gegen den Fahrzeugführer ein Fahrverbot für den Monat Januar vorlag. Warum der Fahrzeugführer noch im Besitz des Führerscheines war und sich dieser nicht in amtlicher Verwahrung befand, muss noch geklärt werden. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Im Stadtteil Ellenberg mussten die Beamten ebenfalls ein Strafverfahren bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis einleiten. Ein 40-jähriger deutscher Kraftfahrzeugführer händigte den Polizisten eine gültige tschechische Fahrerlaubnis aus. Da gegen ihn, vor Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis, eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik vorlag, entfaltet der im Ausland erworbene Führerschein in Deutschland keine Wirksamkeit.

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Nach Auflösung der festen Kontrollstellen am Nachmittag, erfolgten im Zuständigkeitsbereich des PR. Kappeln noch weitere mobile Verkehrskontrollen. Auch hier mussten die Beamten noch einige Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten. Im oben genannten Zeitraum wurden ca. 250 Fahrzeuge kontrolliert.

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An allen Standorten wurden die Beamten recht zügig fündig. An der Kontrollstelle B199, Höhe Sportplatz, stellten die Beamten einen Fahrzeugführer fest, der sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führte. Nach positivem Drogenvortest wurde beim Fahrer eine Blutprobenentnahme im naheliegenden Krankenhaus veranlasst. Wenn sich der Verdacht anhand des Blutprobenergebnisses bestätigt, muss der Fahrer mit einem Fahrverbot von einem Monat sowie einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. An der Kontrollstelle B 201, Höhe Einmündung Hüholz, legte ein 31-jähriger Fahrzeugführer den kontrollierenden Beamten auf Verlangen seinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere vor. Eine Abfrage ergab zur Überraschung der Polizeibeamten, dass gegen den Fahrzeugführer ein Fahrverbot für den Monat Januar vorlag. Warum der Fahrzeugführer noch im Besitz des Führerscheines war und sich dieser nicht in amtlicher Verwahrung befand, muss noch geklärt werden. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Im Stadtteil Ellenberg mussten die Beamten ebenfalls ein Strafverfahren bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis einleiten. Ein 40-jähriger deutscher Kraftfahrzeugführer händigte den Polizisten eine gültige tschechische Fahrerlaubnis aus. Da gegen ihn, vor Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis, eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik vorlag, entfaltet der im Ausland erworbene Führerschein in Deutschland keine Wirksamkeit.

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