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20 Jahre DNA-Analyse - 200.000 Treffer

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Wiesbaden (ots) - Sie ist ein unverzichtbares Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung und aus dem Alltag der Polizei nicht mehr wegzudenken: Seit 20 Jahren gibt es in Deutschland die DNA-Analyse-Datei. Am 17. April 1998 wurde im  Bundeskriminalamt der Startschuss für die Speicherung von DNA-Mustern in der Datei gegeben. 

Aktuell sind in der DNA-Analyse-Datei knapp 1,2 Millionen DNA-Muster gespeichert. Darunter fallen rund 868.000 DNA-Muster bekannter Straftäter und etwa 327.000 Spurenmuster aus noch ungeklärten Straftaten. Die zentrale Speicherung und der dadurch mögliche Abgleich von Daten aus ganz Deutschland tragen maßgeblich zur Aufklärung von Straftaten bei. Das zeigt auch ein Blick in die

Geschichte: So wurden in den vergangenen 20 Jahren insgesamt über 260.000 bestätigte Treffer in der DNA-Analyse-Datei erzielt. Davon konnten in über 210.000 Fällen konkrete Täterhinweise zu offenen Tatortspuren an die Ermittlungsdienststellen weitergegeben werden. 

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Insbesondere bei Tötungsdelikten leistet die DNA-Analyse gute Dienste. Denn sie ist nicht nur treffsicher, sondern auch schnell.

Wenige Tage reichen aus, um das Spurenmaterial zu untersuchen und mit den im BKA zentral gespeicherten Daten zu vergleichen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Mord an dem Münchner Modedesigner Rudolph Moshammer aus dem Jahr 2005: Dank der DNA-Analyse und dem darauffolgenden Abgleich gelang es den Ermittlern, den Täter in einem Zeitraum von nur zwei Tagen zu identifizieren und festzunehmen. 

Die DNA-Analyse wurde im Laufe der letzten 20 Jahre fortlaufend weiterentwickelt und verfeinert. Diente sie vor 20 Jahren dazu, die "klassische" Identifizierungsmethode der Fingerabdrücke zu ergänzen, ist sie heute ein gleichwertiges und selbstverständliches Mittel der Spurensicherung. Dazu trägt der technische Fortschritt bei: Selbst mikroskopisch kleine Spurenmengen sind heute auswertbar und können über Treffer in der Datenbank zu Täterhinweisen führen. Dies gilt auch für so genannte Mischspuren. Durch den technischen Fortschritt ist es immer häufiger möglich, Spuren auszuwerten, die DNA-Bestandteile verschiedener Personen enthalten. 

Die Analysestandards - sowohl national als auch international - werden für Deutschland über das Bundeskriminalamt gesetzt. Denn das BKA hostet nicht nur zentral die Datenbank, sondern verfügt auch über ein eigenes DNA-Labor. Dort werden Spuren aus BKA-Ermittlungsverfahren untersucht, zum Beispiel aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder dem Polizeilichen Staatsschutz, aber auch Analysen für weitere Ermittlungsbehörden des Bundes durchgeführt. Darüber hinaus engagiert sich das BKA international in Forschungsverbünden, um die Analysemethoden weiter zu verfeinern.

Parallel zu den Fortschritten in der DNA-Analyse wurde in den vergangenen 20 Jahren auch die DNA-Analyse-Datei weiterentwickelt.

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Beim letzten großen "Update" im Jahr 2010 wurde die Anwenderfreundlichkeit wesentlich verbessert. Seitdem sind für die Anwender der Polizeien des Bundes und der Länder alle Funktionalitäten der Expertendatei mit wenigen Klicks erreichbar.

Darüber hinaus engagiert sich das Bundeskriminalamt für den internationalen DNA-Datenaustausch. Dieser begann vor etwa zehn Jahren und hat in seiner Bedeutung mit dem nationalen Austausch gleichgezogen. Durch diese internationale Zusammenarbeit von mittlerweile 20 EU-Staaten wurden zehntausende Treffer erzielt und Straftaten aufgeklärt, die ohne diese Kooperation größtenteils unentdeckt geblieben wären.

Das BKA ist seit 20 Jahren maßgeblich sowohl an der Erforschung der DNA-Analyse als auch bei der Fortentwicklung der DNA-Analyse-Datei beteiligt. Diese lange Erfahrung wird auch künftig dazu beitragen, Methoden und Services zu verbessern mit dem Ziel, die Strafverfolgung noch effizienter zu gestalten.

Mit Ablauf des IV. Quartals 2017 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 1.192.225 Datensätzen.
Diese Gesamtzahl setzt sich zusammen aus 871.506 Personendatensätzen und 320.719 Spurendatensätzen.
Jeden Monat werden ca. 8.400 neue Datensätze in der DNA-Analyse-Datei erfasst.
Aufgrund von Fristablauf oder aus anderen Gründen wurden seit 1998 etwa 564.498 Datensätze wieder gelöscht.

Seit Errichtung der Datei wurden 260.476 Treffer erzielt (Stand: 31.12.2017).
Hierbei wurde in 55.206 Fällen ein Tatzusammenhang festgestellt (Spur-Spur-Treffer, d.h. derselbe Spurenverursacher an verschiedenen Tatorten).
205.270 mal wurde eine Tatortspur einer Person, einem Spurenverursacher, zugeordnet und damit vermutlich eine Tat aufgeklärt.

Insgesamt verteilen sich die Spur-Person bzw. Person-Spur Treffer wie folgt auf die verschiedenen Deliktsformen:

Deliktsbereich Anzahl
Straftaten gegen das Leben 2.231
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3.592
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 3.497
Straftaten gegen die persönliche Freiheit 243
Diebstahlsdelikte 159.617
Raub und Erpressung 13.188
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 899
Gemeingefährliche Straftaten 1.897
Begünstigung/Hehlerei 183
Betrug/Untreue 965
Beleidigung 157
Sachbeschädigung 2.265
Strafgesetzbuch 8.535
Betäubungsmittelgesetz (BtmG) 6.480
Andere Nebengesetze (WaffG etc.) 687

(Aufgrund einer Änderung der statistischen Erfassung der Trefferdaten beinhaltet die Tabelle nur die Treffer nach dem 30.09.2000, daher weicht die Endsumme von der Gesamttrefferzahl ab)

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Wenige Tage reichen aus, um das Spurenmaterial zu untersuchen und mit den im BKA zentral gespeicherten Daten zu vergleichen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Mord an dem Münchner Modedesigner Rudolph Moshammer aus dem Jahr 2005: Dank der DNA-Analyse und dem darauffolgenden Abgleich gelang es den Ermittlern, den Täter in einem Zeitraum von nur zwei Tagen zu identifizieren und festzunehmen. 

Die DNA-Analyse wurde im Laufe der letzten 20 Jahre fortlaufend weiterentwickelt und verfeinert. Diente sie vor 20 Jahren dazu, die "klassische" Identifizierungsmethode der Fingerabdrücke zu ergänzen, ist sie heute ein gleichwertiges und selbstverständliches Mittel der Spurensicherung. Dazu trägt der technische Fortschritt bei: Selbst mikroskopisch kleine Spurenmengen sind heute auswertbar und können über Treffer in der Datenbank zu Täterhinweisen führen. Dies gilt auch für so genannte Mischspuren. Durch den technischen Fortschritt ist es immer häufiger möglich, Spuren auszuwerten, die DNA-Bestandteile verschiedener Personen enthalten. 

Die Analysestandards - sowohl national als auch international - werden für Deutschland über das Bundeskriminalamt gesetzt. Denn das BKA hostet nicht nur zentral die Datenbank, sondern verfügt auch über ein eigenes DNA-Labor. Dort werden Spuren aus BKA-Ermittlungsverfahren untersucht, zum Beispiel aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder dem Polizeilichen Staatsschutz, aber auch Analysen für weitere Ermittlungsbehörden des Bundes durchgeführt. Darüber hinaus engagiert sich das BKA international in Forschungsverbünden, um die Analysemethoden weiter zu verfeinern.

Parallel zu den Fortschritten in der DNA-Analyse wurde in den vergangenen 20 Jahren auch die DNA-Analyse-Datei weiterentwickelt.

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Darüber hinaus engagiert sich das Bundeskriminalamt für den internationalen DNA-Datenaustausch. Dieser begann vor etwa zehn Jahren und hat in seiner Bedeutung mit dem nationalen Austausch gleichgezogen. Durch diese internationale Zusammenarbeit von mittlerweile 20 EU-Staaten wurden zehntausende Treffer erzielt und Straftaten aufgeklärt, die ohne diese Kooperation größtenteils unentdeckt geblieben wären.

Das BKA ist seit 20 Jahren maßgeblich sowohl an der Erforschung der DNA-Analyse als auch bei der Fortentwicklung der DNA-Analyse-Datei beteiligt. Diese lange Erfahrung wird auch künftig dazu beitragen, Methoden und Services zu verbessern mit dem Ziel, die Strafverfolgung noch effizienter zu gestalten.

Mit Ablauf des IV. Quartals 2017 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 1.192.225 Datensätzen.
Diese Gesamtzahl setzt sich zusammen aus 871.506 Personendatensätzen und 320.719 Spurendatensätzen.
Jeden Monat werden ca. 8.400 neue Datensätze in der DNA-Analyse-Datei erfasst.
Aufgrund von Fristablauf oder aus anderen Gründen wurden seit 1998 etwa 564.498 Datensätze wieder gelöscht.

Seit Errichtung der Datei wurden 260.476 Treffer erzielt (Stand: 31.12.2017).
Hierbei wurde in 55.206 Fällen ein Tatzusammenhang festgestellt (Spur-Spur-Treffer, d.h. derselbe Spurenverursacher an verschiedenen Tatorten).
205.270 mal wurde eine Tatortspur einer Person, einem Spurenverursacher, zugeordnet und damit vermutlich eine Tat aufgeklärt.

Insgesamt verteilen sich die Spur-Person bzw. Person-Spur Treffer wie folgt auf die verschiedenen Deliktsformen:

Deliktsbereich Anzahl
Straftaten gegen das Leben 2.231
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3.592
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 3.497
Straftaten gegen die persönliche Freiheit 243
Diebstahlsdelikte 159.617
Raub und Erpressung 13.188
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 899
Gemeingefährliche Straftaten 1.897
Begünstigung/Hehlerei 183
Betrug/Untreue 965
Beleidigung 157
Sachbeschädigung 2.265
Strafgesetzbuch 8.535
Betäubungsmittelgesetz (BtmG) 6.480
Andere Nebengesetze (WaffG etc.) 687

(Aufgrund einer Änderung der statistischen Erfassung der Trefferdaten beinhaltet die Tabelle nur die Treffer nach dem 30.09.2000, daher weicht die Endsumme von der Gesamttrefferzahl ab)

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