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Durchsuchungen nach Verdacht auf den Besitz von Kinderpornographie

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NMS/Kreis Segeberg/RD-ECK - Haftbefehle wurden mangels Haftgründen im Vorfeld nicht beantragt. - Symbolfoto: Thomsen

Die Kieler Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft führten am heutigen Vormittag über 30 Durchsuchungen in den Kreisen Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und in Neumünster durch. Hintergrund sind Verfahren wegen des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornographie.

Die Ermittlerinnen und Ermittler der "Ermittlungsgruppe Kipo" setzten die durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragten Beschlüsse ab 06 Uhr mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen der Polizeidirektionen Kiel, Neumünster und Segeberg durch.

Vorausgegangen waren intensive Ermittlungen, bei denen die Tatverdächtigen im Alter zwischen 15 und 71 Jahren durch den Besitz von kinderpornographischen Material in den Fokus gerieten. Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die Tatverdächtigen untereinander bekannt sind oder gemeinsam agierten. Haftbefehle wurden mangels Haftgründen im Vorfeld nicht beantragt. Die Tatverdächtigen werden sich in entsprechenden Gerichtsverfahren verantworten müssen.

Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten zahlreiche Datenträger sicher, die nun ausgewertet werden. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob und an welche anderen Personen das Material verbreitet wurde. Erkenntnisse, dass die Dateien auch selbst hergestellt wurden, also aktiver Missbrauch durch die Personen begangen wurde, liegen derzeit nicht vor.

Die Auswertung durch die spezialisierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ermittlungsgruppe wird aufgrund der zu erwartenden Datenmengen Zeit in Anspruch nehmen, so dass jetzt noch nicht mitgeteilt werden kann, wann die Auswertung abgeschlossen sein wird.

Die aus derzeit zwölf Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten bestehende "Ermittlungsgruppe Kipo" wurde 2013 eingerichtet, gehört organisatorisch zum Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und arbeitet im Rahmen der spezialisierten Sachbearbeitung dieses Deliktsfeldes eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumünster und Segeberg sowie dem Fachdezernat der Kieler Staatsanwaltschaft zusammen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt über den gesamten Bereich des Kieler Landgerichts, also die Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.

Die bekannt gewordenen Fallzahlen beim Besitz beziehungsweise der Verbreitung kinderpornographischer Schriften haben sich landesweit in den letzten Jahren aufgrund von verstärkten Kontrollmechanismen im Internet deutlich gesteigert. 2020 wurden in Schleswig-Holstein 284 (Besitz) bzw. 219 (Verbreitung) Fälle bekannt. 271 (210) hiervon konnte die Polizei aufklären.

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

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