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Bahndamm Sylt - Trainspotter sah keine Verbotsschilder - Navigationsapp leitet ihn fehl

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Der Aufenthalt auf dem Bahndamm Sylt ist nur berechtigten Personen vorbehalten. - Foto: Bundepolizei Flensburg

Am vergangenen Samstag wurde die Bundespolizei in Flensburg zu einem eher ungewöhnlichen Einsatz gerufen. Ein Radfahrer war auf dem Bahndamm zwischen Sylt und Klanxbüll unterwegs, obwohl dies aus Sicherheitsgründen strikt untersagt ist. Ein Bundespolizeiteam wurde vor Ort entsandt, konnte jedoch anfangs keine Person in der Nähe des Zugangs im Bereich Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog feststellen.

"Unsere Beamten sind dann auf den Bahndamm Richtung Sylt gefahren und trafen den Radfahrer nach etwa einem Kilometer", erklärte Hanspeter Schwartz, Pressesprecher der Bundespolizei Flensburg. "Der Mann war unerlaubterweise auf dem Rettungsweg am Bahndamm unterwegs."

Der junge Mann, ein 20-jähriger "Trainspotter" aus Bayern, war eigens zur Eisenbahnbeobachtung angereist. Offensichtlich hatte er den Bahndamm als ideale Fotolocation für vorbeifahrende Züge ausgewählt. Er behauptete, er hätte keine Verbotsschilder gesehen und seine Navigationsapp hätte ihm diesen Weg zum Festland angezeigt.

"Unsere Beamten haben ihn nachdrücklich über das Betreten des Bahndamms belehrt und ihn in ihrer Begleitung zurück nach Sylt geführt", sagte Schwartz. Für den Trainspotter könnte dieses Missverständnis nun teuer werden, da er mit einem Bußgeld rechnen muss.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Bahndamm aufgrund der stark frequentierten Bahnstrecke nur für berechtigte Personen zugänglich ist und es ist streng verboten, ihn zu betreten.

"Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrere solcher Fälle erlebt, in denen Menschen sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf dem Bahndamm aufgehalten haben", warnt Schwartz. "Vertrauen Sie bitte nicht blind Ihrer Navigationsapp. Der Aufenthalt auf dem Bahndamm Sylt ist nur berechtigten Personen vorbehalten. Das schließt Spaziergänger und Fotografen eindeutig aus."

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