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Wunderkerzen und Tischfeuerwerk im Kreis Schleswig-Flensburg erlaubt

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Kreis Schleswig-Flensburg - Klein Feuerwerk wie Wunderkerzen weiterhin erlaubt. Foto: Energiepiccom/Pexel

Wie das S.HZ am 30. Dezember 2020 unter Berufung einer Pressemitteilung und eines Telefonats berichtet, ist das Schmeißen von Knallerbsen und abbrennen von Wunderkerzen im Kreis Schleswig-Flensburg verboten. Dies ist nach einer Klarstellung des Kreises so nicht richtig.

Nach einem Anruf des Medienhaus aus Flensburg beim Kreis wurde diesem zum abfeuern von Böllern in geschlossen Ortschaften erklärt: "Das Verbot gilt für alle im Sprengstoffgesetz definierten Feuerwerkskörper – auch für die harmlosesten Kategorien, die „zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden“ vorgesehen sind. Das bedeutet konkret: Innerhalb von Ortschaften ist sogar die Nutzung von Knallerbsen und Wunderkerzen unter freiem Himmel am 31. Dezember und am 1. Januar verboten." – Quelle: https://www.shz.de/30759982 ©2020

Die Klarstellung des Kreises folgte Zeitnah wie du hier im Wortlaut nachlesen kannst: "

Am 28.12. hat der Kreis Schleswig-Flensburg eine weitreichende Allgemeinverfügung veröffentlicht, durch die festgelegt wurde, dass es im gesamten Kreisgebiet innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist, Feuerwerk abzubrennen.

Das schließt auch Gärten, Parkplätze und Auffahrten ein, die unter Straßen, Wege, Plätze und sonstige Flächen nach der Landesverordnung fallen.

Innerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Hauses gilt das Verbot eingeschränkt, hier können Feuerwerke, die für die Nutzung in geschlossenen Räumen zugelassen sind, gezündet werden. Dazu zählen u.a. Tischfeuerwerke und Wunderkerzen.

„Unsere Allgemeinverfügung findet eine große Resonanz, sowohl positive als auch negative. Einige fühlen sich in ihren Freiheiten eingeschränkt und wollen sich aus Protest außerhalb geschlossener Ortschaften treffen, um Feuerwerk zu zünden. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger dieses nicht zu tun, sondern in diesem Jahr auf Feuerwerk zu verzichten, um das Infektionsgeschehen durch mögliche Menschenansammlungen nicht weiter ansteigen zu lassen. Auch würden Verletzungen, die durch eine unsachgemäße Handhabung von Feuerwerk leider immer wieder geschehen, unser Gesundheitssystem zusätzlich belasten. Dieses gilt es unbedingt zu vermeiden“, betont Landrat Dr. Wolfgang Buschmann nachdrücklich."

Die Allgemeinverfügung vom 28. Dezember 2020 des Kreises kannst Du hier nachlesen: Böllerverbot im Kreis Schleswig-Flensburg innerhalb geschlossener Ortschaften

Leider hat Förde.news die Pressestelle des Kreises nicht mehr erreichen können, um eine detaillierte Erklärung zu erhalten. Wir wünschen unsern Lesern einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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