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Nachverfolgung von Kontakten im Kreis Schleswig-Flensburg

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Kreis Schleswig-Flensburg passt seine Kontaktnachverfolgung an -

Die Corona-Zahlen steigen auch im Kreis Schleswig-Flensburg stark an. Der Kreis hat daher die Nachverfolgung von Kontakten angepasst. Seit der letzten Woche steht ein Online-Formular für Kontaktpersonen auf der Homepage des Kreises zur Verfügung. Kontakte von positiv infizierten Personen werden gebeten, das Kontaktformular des Kreises auszufüllen. Personen, die bereits vor der Bereitstellung des Online-Formulars sich wegen eines möglichen Kontakts selbständig in Quarantäne begeben haben und noch keinen Kontakt mit dem Gesundheitsamt hatten, werden ebenfalls gebeten, dieses Formular auszufüllen. Am Ende des Fragenkatalogs erhält der Ausfüllende eine E-Mail, die den Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes ersetzt.

Seit gestern haben sich die Quarantäneregeln geändert, das bedeutet, dass die Quarantäne von Kontaktpersonen unabhängig davon, ob der Kontakt zur „Omikron“ Variante bestand oder nicht, mit Ablauf der Quarantänedauer von 10 Tagen endet. Verkürzungen erfolgen nicht. Eine gesonderte Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht. Positiv infizierte Personen werden weiterhin vom Gesundheitsamt angerufen. Aufgrund der aktuellen Lage kann dies einige Tage in Anspruch nehmen.

Wer positiv getestet wurde (PCR) muss sich in Quarantäne begeben, selbständig seine möglichen Kontaktpersonen informieren und auf das Kontaktformular hinweisen. Weitere Informationen, was während der Quarantäne zu beachten ist und wie sich gegebenenfalls Haushaltsmitglieder verhalten müssen, finden sich ebenfalls auf den Infoseiten des Kreises.

Im Rahmen der aktuellen „Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ sind aktuell vollständig geimpfte Kontaktpersonen nur zu einer Quarantäne verpflichtet, wenn die „Omikron“ Variante gesichert nachgewiesen wurde, entweder durch eine Sequenzierung oder eine variantenspezifische PCR. Der reine Verdacht oder die hohe Wahrscheinlichkeit reicht dafür nicht aus. Wenn der positiv getesteten Person keine entsprechenden Kenntnisse vorliegen, müssen die Kontaktpersonen sich also nicht so verhalten, als wäre die „Omikron“  Variante nachgewiesen.

„Dennoch empfehlen wir die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene zu beachten, die eigenen Kontakte für 14 Tage möglichst zu reduzieren und auf die Entwicklung möglicher Symptome zu achten. Bei Symptomen begeben Sie sich bitte trotzdem in die häusliche Absonderung und lassen Sie sich über Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst testen. Nehmen Sie bitte vorher telefonisch Kontakt mit der Praxis auf (Bereitschaftsdienst Tel. 116 117). Bei einem negativen Ergebnis ist keine weitere Absonderung notwendig“, erläutert Stabstellenleiter Christian Ebeling.

Die inzwischen erfolgte Umstellung des Quarantäne-Managements hat auch Auswirkungen auf die Übersicht über Quarantänefälle, die bisher Teil der täglichen Corona-Berichterstattung war. Aufgrund der neuen Regelung und der Bereitstellung des Kontaktformulars wird keine Gesamtübersicht mehr über die Anzahl der Quarantänen geführt, so dass die Meldung über Quarantänefälle künftig entfällt.

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